Autor Thema: Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar  (Read 19333 times)

Gemeindefuzzi

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Hallo zusammen!
Der Verwaltungschef hat angeordnet, dass alle Beschäftigten(!) ihren Jahresurlaub bis Ende Januar komplett planen und diese Planung über die Fachbereichsleitungen schriftlich fixiert an ihn melden.
Der Aufschrei unter den Beschäftigten ist groß und manche sind kurz vorm Amoklaufen.

Mein Problem als Personalratsvorsitzender ist, dass ich nirgends eine Vorschrift oder ein Gesetz finde, das dies verbietet.
Nochmal, er schreibt NICHT vor, wann der Urlaub zu nehmen ist, er will lediglich eine komplette Verplanung.

Es gibt -in Abstimmung mit dem Personalrat- eine Dienstanweisung aus 2017, worin steht, dass bis Mitte Januar zwei drittel des Jahresurlaubs zu planen sind, dass sich daraus allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit (Urlaubsbuchung oder ähnliches) ableiten lässt, dazu bedarf es eines genehmigten Urlaubsantrages.

Als besonderes "Schmankerl" hat er dann noch geschrieben, dass dieses Vorgehen nur für die Beschäftigten, nicht aber für die Beamten gilt...

Wie ist das zu bewerten?
Darf er das?
Vor allem -und das stößt sogar mir sauer auf- nur die Einen, nicht aber die Anderen?



Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #1 am: 24.01.2019 08:37 »
Solange es sich nur um die Jahresurlaubsplanung handelt und nicht um die rechtsverbindliche Beantragung von Erholungsurlaub, sehe ich da keinerlei Probleme.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #2 am: 24.01.2019 08:55 »
Ist bei uns auch so.

Sehe auch nichts Schlimmes darin.

Das wird zunächst grob im Referat abgesprochen, sodass man abschätzen kann, wer, wann wie lange gedenkt Urlaub zu nehmen, damit zur Hochphase nicht plötzlich alle weg sind. Das wiederum wird dann weitergegeben.
Die konkrete, das heißt zeitnahe und verbindliche Urlaubsplanung wird dann ohnehin im Referat noch einmal abgestimmt, da sich die Planungen ja durchaus verändern können.
Meinen Sommerurlaub 2017 (3 Wochen) musste ich dreimal verschieben, weil es sich, auch wegen beruflicher Termine, eben nicht anders machen ließ. Andere hingegen haben dadurch die Möglichkeit, bereits jetzt z. B. Urlaubsreisen zu buchen, weil sie eben wissen, dass das mit den anderen im Referat so abgesprochen ist und nicht plötzlich im Sommer dann jemand aufzeigen und sagen kann "aber da habe ich bereits vor, drei Wochen Urlaub zu nehmen!".

Insofern eine Planungssicherheit für alle Seiten, die dennoch flexibel genug für Änderungen ist.
Wieso es da groß einen Aufschrei gibt, ist mir eher unverständlich?
Die Urlaubszeiträume, von denen man schon weiß, dass man nicht da sein wird, trägt man zielgenau ein, den Rest wirft man grob irgendwo in den Kalender und feinjustiert das ganze später dann zusammen mit der Referatsleitung noch - fertig.

Gemeindefuzzi

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #3 am: 24.01.2019 09:16 »
Solange es sich nur um die Jahresurlaubsplanung handelt und nicht um die rechtsverbindliche Beantragung von Erholungsurlaub, sehe ich da keinerlei Probleme.

So sehe ich das auch, zumal Papier geduldig ist.
Aber hier kocht es tatsächlich ganz gewaltig und es ist für uns fast nicht mehr möglich, irgendwie Ruhe in die Belegschaft zu bringen.
Unser Chef ist kein "Blödmann", aber in dem Punkt zickt er jetzt rum, wie ein Böckchen und drückt das mit "Gewalt" durch....
Wir haben grundsätzlich ein durchaus gutes Verhältnis zum Arbeitgeber -es ist ein Geben und Nehmen.

crapSen

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #4 am: 24.01.2019 11:46 »
Bei uns muss sogar schon bis Ende 2018 für 2019 geplant werden, alles kein Problem.

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #5 am: 24.01.2019 12:07 »
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #6 am: 24.01.2019 12:44 »
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.

Genauso ist das bei uns auch.

Und ich weiß auch Anfang des Jahres noch nicht, wann ich den Urlaub tatsächlich nehmen werde. Deshalb werfe ich wie gesagt oft auch einfach blind den Urlaub in einen bestimmten Zeitraum rein und wenn es dann doch nicht so gut passt oder man lieber zu einem anderen Zeitpunkt hätte, sich private Termine dazwischenmogeln etc., kann man das noch immer absprechen. Es ist ja noch nicht verbindlich, nur eine grobe Orientierung.

Dass die Belegschaft deshalb so ein Aufstand macht, finde ich schon einigermaßen faszinierend.

Interessieren würde ich allerdings noch, ob und womit begründet wurde, dass dies nur von den TB abgefragt wird und nicht von den Beamten?

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #7 am: 24.01.2019 12:48 »
Planen und Beantragen sind 2 unterschiedliche Dinge.
Die Pläne kann man ja auch flugs immer den Gegebenheiten anpassen und sind relativ unverbindlich (höchstens im Strie mit den Kollgen nützlich, ansonsten....)

was_guckst_du

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #8 am: 24.01.2019 14:06 »

Interessieren würde ich allerdings noch, ob und womit begründet wurde, dass dies nur von den TB abgefragt wird und nicht von den Beamten?

...das scheint wohl daran zu liegen, dass der Urlaub des Beamten per Rechtsnorm geregelt ist..so können z.B. in NRW die Beamten ihren Urlaub bis 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres nehmen...also den Urlaub 2019 bis zum 31.03.2021...
« Last Edit: 24.01.2019 14:11 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #9 am: 25.01.2019 07:43 »
Danke, ja, in die Richtung wäre mein Verdacht auch gegangen.

Unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Behandlung, also auch das eigentlich kein Grund, dass die Belegschaft "am Kochen" ist.

Gemeindefuzzi

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #10 am: 25.01.2019 08:02 »
Danke, ja, in die Richtung wäre mein Verdacht auch gegangen.

Unterschiedliche Sachverhalte, unterschiedliche Behandlung, also auch das eigentlich kein Grund, dass die Belegschaft "am Kochen" ist.

Das ist so nicht ganz richtig, bei uns ist vereinbart, dass ALLE Mitarbeiter, (also auch die "Bessermenschen") ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen müssen.
Aber egal, die Anweisung wurde mittlerweile zurückgenommen...

Nochmal, ich persönlich und auch die meisten Verwaltungsmitarbeiter haben das eher gelassen gesehen.
Es wurden auch -wie geschildert- keinerlei Zeiträume vorgegeben oder angeordnet.
(Dass bei Wahlterminen Urlaubssperren für einige Mitarbeiter herrschen, lasse ich mal außen vor)

Allerdings sind 90-95% der Bauhofmitarbeiter fast Amok gelaufen und haben sogar Verdi kontaktiert, weil "der böse Personalrat" ja nichts tut.
Bei meiner Lieblingsgewerkschaft lief es dann wie üblich.
Anstatt zu vermitteln, haben diese in die gleiche Kerbe gehauen. "Das geht gar nicht", "Der Arbeitgeber ist ein Sklaventreiber", "Da muss man was tun" usw, usf....
Bei der konkreten Nachfrage nach der Rechtslage kam dann aber nichts mehr, bzw "von rechlichen Schritten raten wir zurzeit ab, wir kümmern uns aber".
"Haben sie noch genug Aufnahmeformulare?"

Also wie gesagt, das Thema ist bei uns "gestorben".

Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #11 am: 25.01.2019 08:06 »
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #12 am: 25.01.2019 08:19 »
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.

Dem stimme ich zum, Dienstvereinbarungen dürfen die Beamten nicht schlechterstellen als was das Gesetz sagt.

Bei uns ist es auch angeglichen, aber zu Gunsten der TB. Die dürfen ihren Resturlaub wie die Beamten bis Ende September des Folgejahres antreten.

Gemeindefuzzi

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #13 am: 25.01.2019 09:00 »
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Dienstvereinbarung des genannten Inhalts wirksam ist.

Ich habe nachgesehen, die "Vereinbarung" ist aus 2008 und da steht tatsächlich "sollen", nicht "müssen".

Nichts desto Trotz bin ich persönlich immer noch der Meinung, dass -egal ob Beschäftigter oder Beamter- jemand der es nicht schafft, in einem Kalenderjahr 30 Tage Urlaub zu planen und auch zu nehmen, noch ganz andere organisatorische Probleme hat! ;-)

Allerdings gibt es natürlich Ausnahmetatbestände wie lange Krankheiten, auch von Vertretern oder zu vertretenden. Oder aber Stellenvakanzen, so dass ein von den Anwesenden ein zusätzlich aufzufangender Arbeitsaufwand entsteht.

Aber solche Vereinbarungen gelten ja für den Regel- und nicht für den Ausnahmezustand.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #14 am: 25.01.2019 10:12 »
Da stimme ich Gemeindefuzzi zu. Und ich finde es Albern und Kinderkram, wenn Leute sich aufregen, dass sie einen Jahresplan für den gewünschten (nicht beantragten) Urlaub aufstellen sollen. So was kann man in 15 min beim Abendbrot mit der Partnerin erstellen, was man dann wie nimmt (aufgrund äusserer Umstände wie Dienstpläne etc.) ist ein ganz anderes Thema.