Autor Thema: Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar  (Read 19523 times)

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #15 am: 25.01.2019 10:33 »
Richtig.

Notfalls nimmt man paar Dartpfeile und wirft auf den Kalender an der Wand: Da wo sie landen, trägt man paar Tage oder Wochen Urlaub ein - zumindest mache ich das in Gedanken meistens so (im Büro mit Dartpfeilen rumzuwerfen käme nicht sonderlich gut ... die armen Wände).


Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #16 am: 25.01.2019 10:34 »
Es ist nicht albern und Kinderkram. Ich habe ein Hobby, für das ich meinen Urlaub verwenden muß, wo mir die Termine vorgegeben werden und das manchmal recht kurzfristig. Ich kann also nicht am Anfang des Jahres meinen gesamten urlaub planen.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #17 am: 25.01.2019 10:35 »
Es ist nicht albern und Kinderkram. Ich habe ein Hobby, für das ich meinen Urlaub verwenden muß, wo mir die Termine vorgegeben werden und das manchmal recht kurzfristig. Ich kann also nicht am Anfang des Jahres meinen gesamten urlaub planen.

Aus eben diesem Grund steht da ja auch das Wort "unverbindlich" ...

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #18 am: 25.01.2019 10:37 »
unverbindlich = unnötig. Dann kann man es auch bleibenlassen, wenn dann sowieso alles nicht stimmt.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #19 am: 25.01.2019 10:48 »
Wie macht ihr das mit den Urlaubsabsprachen denn bei euch?

Legt ihr dem Chef kurz vor Feierabend einen Zettel hin "bin zwei Tage nicht da, hab Hobby"?
Da muss es doch ebenfalls eine (zunächst unverbindliche) Urlaubsabsprache geben?

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #20 am: 25.01.2019 12:12 »
Ich spreche den Urlaub mit meiner Vertretung ab und dann reicht es tatsächlich, den urlaub kurzfristig schriftlich zu beantragen. So lange jemand als Vertretung unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt. Wir haben hier nicht mal einen Urlaubskalender, wo der geplante Urlaub eingetragen wird für das ganze Team öffentlich sichtbar.  Und so war es bisher in allen Ämtern, in denen ich war. Einschließlich Jobcenter.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #21 am: 25.01.2019 12:17 »
unverbindlich = unnötig. Dann kann man es auch bleibenlassen, wenn dann sowieso alles nicht stimmt.
Ja. Aber im Konfliktfall sinnvoll.
Was machst du denn, wenn dein Kollegen auch Hobby hat zur gleiche Zeit? (und sag jetzt nicht kommt nicht vor)

Aber es ist auch unnötig sich darüber aufzuregen, wenn ein AG eine Planung möchte, soll er sie bekommen, wenn er Änderungen nicht akzeptiert, soll er vor das Gericht ziehen.

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #22 am: 25.01.2019 12:40 »
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #23 am: 25.01.2019 12:47 »
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.
Regelungen sind nur dort notwendig wo es Konflikte gibt. Nur aknn man nicht in die Zukunft kucken um zu wissen, wann sie notwendig gewesen wären.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #24 am: 25.01.2019 13:04 »
Natürlich kommt das vor. Dann muß man sich halt einigen. Da ich aber hier so viele Freiheiten habe was Urlaub oder Zeitausgleich angeht, bin ich auch immer bereit mal zurückzustecken. Es ist halt alles ein Nehmen und Geben. Dieses Jahr z.B. weiß ich schon seit Monaten, daß mein Kollege den gesamten Juni Urlaub nehmen will wegen einer größeren Reise. Über 4 Wochen. In der Zeit kann ich halt keinen nehmen, er war zuerst da und hat was geplant, also stecke ich zurück.

Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?
Ich meine, genau so handhaben wir das hier doch auch, das ändert sich doch nicht dadurch. Ich hatte es sogar schon, dass meine Chefin im Juni erstaunt nachfragte, warum ich denn nicht 3 statt der im Januar angegeben 2 Wochen Urlaub im Juli nehmen will - und habe die dann auch noch nehmen können; und das, obwohl dann nur 2 Leute im Referat anwesend gewesen sind.

Das alles ändert sich doch nicht dadurch, wenn man bereits im Januar einen groben Plan vorlegt. Der wird nur dann relevant, wenn ein echter Konfliktfall eintritt und alle Seiten auf stur schalten, ein "sich einigen" nicht offenbar nicht möglich ist.
Deshalb war da auch mein erster Gedanke zu "das ist Kindergarten, wegen so einer banalen Sache auf die Barrikaden gehen zu wollen".


Organisator

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #25 am: 25.01.2019 14:03 »
Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?

Das Problem ist die Unverbindlichkeit. Damit macht es die gesamte Aktion sinnlos. Ich kann wie auch Kat nicht sagen, wann ich dieses Jahr Urlaub nehmen möchte. Ergo will ich auch keine Daten erfinden.

Ist dann Führungsaufgabe den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass die verbindlich geplanten Urlaube vorrangig sind und die Nicht-Planer hinten dran stehen. Kann ich sehr gut mit leben.

Texter

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #26 am: 25.01.2019 14:48 »
Was passiert im Streitfall?

Angenommen ich habe für das 1. Quartal 10 Tage geplant, für das 3. Quartal 10 Tage und für das 4. Quartal 10 Tage.

Im 1. Quartal habe ich dann doch keine Lust auf Urlaub und fahre dann im 3. Quartal 15 Tage an die Nordsee. Ab dem 01.10 bin ich bis Ende des Jahres krank und kann keinen Urlaub mehr nehmen.

Werden 10 oder 15 Tage übertragen?

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #27 am: 25.01.2019 15:58 »
15, da du deinen Urlaub ja nehmen konntest.

Texter

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #28 am: 27.01.2019 20:08 »
Übertragen wird aber doch nur, wenn ich ihn nicht nehmen konnte.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #29 am: 27.01.2019 20:21 »
Ja. Und da du ab den 1.10. krank bist kannst du deinen Resturlaub von 15 Tagen nicht nehmen.