Autor Thema: Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar  (Read 19341 times)

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #30 am: 28.01.2019 06:30 »
Ja, aber wo ist dabei dann das Problem, bereits im Januar eine vorläufige Planung einzureichen?

Das Problem ist die Unverbindlichkeit. Damit macht es die gesamte Aktion sinnlos. Ich kann wie auch Kat nicht sagen, wann ich dieses Jahr Urlaub nehmen möchte. Ergo will ich auch keine Daten erfinden.

Ist dann Führungsaufgabe den Mitarbeitern zu verdeutlichen, dass die verbindlich geplanten Urlaube vorrangig sind und die Nicht-Planer hinten dran stehen. Kann ich sehr gut mit leben.

Und im Streitfall wird die Unverbindlichkeit dann plötzlich doch verbindlich.

crapSen

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #31 am: 29.01.2019 10:20 »
Schön wenn es kein Problem ist. Ich könnte das nicht. Ich weiß jetzt noch nicht, wann ich meinen gesamten Urlaub nehmen werde und kann es auch noch nciht sagen. Zum Glück ist das bei uns auch problemlos, da jeder seinen Vertreter hat, mit dem er sich abspricht. So lange der dann den urlaubsantrag unterschreibt, wird er auch vom Vorgesetzten genehmigt.

Bei uns ist dieser Plan nicht bindend, da kann immernoch geschoben werden.. Es soll einfach nur eine grobe Planung darstellen.

Kryne

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #32 am: 29.01.2019 14:06 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Natürlich sprechen wir uns da intern in den Abteilungen ein bisschen ab wer wann in den Urlaub geht.

Finde da wird auch viel zu viel Wind gemacht. Wenn einer von Heute auf Morgen drei Wochen krank ist, dann ist auch keine Vertretung geplant und der Kram bleibt einfach liegen oder wird nebenbei etwas mitgemacht.

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #33 am: 29.01.2019 15:08 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen.

Wenn das so klappt, wunderbar, nur drauf verlassen würde ich mich nicht wollen.
Ich stelle es mir problematisch vor, wenn eine Woche vor Beginn der Sommerferien auf einmal alle Urlaub für die ersten drei Wochen beantragen und dann entweder ein einziger da rumhängt und die Vertretung für alle übernehmen muss oder das Gejaule groß ist, weil der Chef dann bestimmen muss, wer die drei Wochen nehmen darf und nicht. Da ist es doch wesentlich einfacher und entspannter, bereits im Januar eine grobe Orientierung für alle zu geben.
Sehe ich noch immer kein Problem darin.


Finde da wird auch viel zu viel Wind gemacht. Wenn einer von Heute auf Morgen drei Wochen krank ist, dann ist auch keine Vertretung geplant und der Kram bleibt einfach liegen oder wird nebenbei etwas mitgemacht.

Auch in dem Fall muss der Kram (der dringendste) trotzdem erledigt werden. Wenn er einfach liegen bleiben könnte, würde ich mich schon fragen, wofür der entsprechende Mitarbeiter eigentlich sein monatliches Entgelt erhält.
Und dafür gibt es dann eine Vertretung. Entweder eine feste oder der Chef bestimmt eine (oder alle).

crapSen

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #34 am: 29.01.2019 17:35 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #35 am: 30.01.2019 07:22 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen. 

Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #36 am: 30.01.2019 07:35 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen.


Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."

Und wenn das jeder Vertreter so kurz vor knapp antwortet, hätten wir wieder Kabbelei um die Urlaubstermine und Stunk, weil der Chef dann kurzfristig entscheiden muss, wer darf und wer nicht.


Alien1973

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #37 am: 30.01.2019 08:39 »
Weil man sich vorher abgesprochen hat?

Dein Szenario kann doch nur passieren, wenn man vorher eben NICHT miteinander spricht. Und es muss doch reichen, wenn man mit seinem Vertreter (mit dem man in der Regel eher gut zusammenarbeiten sollte) die Termine plant als dass man das ganze Amt da mit reinziehen muss. Dein Szenario zeugt von völliger Ich-Mentalität und der Begriff "Kollegial" scheint nicht vorhanden zu sein. Bevor man einen Urlaub fest bucht, sollte doch der Termin mit den Beteiligten geklärt sein. Nicht buchen und danach klären, völliger Schwachsinn. Wenn Kollegen das so machen würden, dann ist das Betriebsklima sicherlich nicht das beste und irgendwann macht jeder so wie er will. Da ist der Chef gefordert...

Bei uns gibt es einen Urlaubskalender in den sich alle eintragen. Natürlich gibt es Zeiten in denen geballt in den Urlaub gegangen wird wie Sommerferien oder Weihnachten/Neuhjahr. Aber da muss man sich halt VORHER absprechen bevor man in den Kalender was einträgt. Sollte unter erwachsenen Menschen kein Problem darstellen. Beantragt und genehmigt muss der Urlaub dann sowieso noch werden.

Kat

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #38 am: 30.01.2019 08:54 »
Genau so siehts aus. Selbstverständlich spricht man mit seinem Vertreter bevor man Tickets bucht. Das mache ich aber, sobald ich weiß, wann ich die urlaubstage brauche und nicht Monate vorher  mit Würfeln.


Kaffeetassensucher

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #39 am: 30.01.2019 08:59 »
Klar war das ein Extrembeispiel, aber das reicht ja auch schon, ohne vorher zu buchen.
"Wie, da willst du Urlaub nehmen? Da will ich aber auch!"


Bei uns gibt es einen Urlaubskalender in den sich alle eintragen. Natürlich gibt es Zeiten in denen geballt in den Urlaub gegangen wird wie Sommerferien oder Weihnachten/Neuhjahr. Aber da muss man sich halt VORHER absprechen bevor man in den Kalender was einträgt. Sollte unter erwachsenen Menschen kein Problem darstellen. Beantragt und genehmigt muss der Urlaub dann sowieso noch werden.

Und genau deshalb gibt es diesen Urlaubskalender.
Sich da einzutragen und ggf. vorher Absprachen zu treffen, sollte unter erwachsenen Menschen in der Tat möglich sein, weshalb es mich eben auch so verwundert, dass da so ein Buhei drum gemacht wird.

Alien1973

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #40 am: 30.01.2019 09:26 »
Es trägt aber niemand seinen kompletten Jahresurlaub bereits im Januar ein...  ;)

Hier wird erst was eingetragen, nachdem man sich mit den Kollegen abgesprochen hat. Kollisionen sind so kaum möglich und der Chef muss auch nicht schlichtend eingreifen. Wenn es doch Kollisionen gibt muss man sich halt einigen. Wenn beide an Pfingsten weg wollen und es kann betriebsbedingt nur einer weg , dann darf halt im nächsten Jahr der andere. Ellbogenmentalität ist in einem gesunden Miteinander nicht üblich und auch nicht förderlich. Wer so arbeitet hat sicher "viele" Freunde im Amt und Spaß an seiner Arbeit...  ::)

Gemeindefuzzi

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #41 am: 30.01.2019 09:45 »
Es trägt aber niemand seinen kompletten Jahresurlaub bereits im Januar ein...  ;)

Hier wird erst was eingetragen, nachdem man sich mit den Kollegen abgesprochen hat. Kollisionen sind so kaum möglich und der Chef muss auch nicht schlichtend eingreifen. Wenn es doch Kollisionen gibt muss man sich halt einigen. Wenn beide an Pfingsten weg wollen und es kann betriebsbedingt nur einer weg , dann darf halt im nächsten Jahr der andere. Ellbogenmentalität ist in einem gesunden Miteinander nicht üblich und auch nicht förderlich. Wer so arbeitet hat sicher "viele" Freunde im Amt und Spaß an seiner Arbeit...  ::)

Und es macht auch alle insgesamt unflexibel!

Ich habe z.B. keine schulpflichtigen Kinder, keine Präferenzen, was den Urlaubzeitpunkt angeht und bin somit ziemlich flexibel. Es gibt nur ein bis drei einzelne fixe Tage im Jahr, an denen ich auf jeden Fall frei haben möchte.
Ansonsten ist es mir ziemlich Wurst, einzige Prämisse ist, dass mein Hauptjahresurlaub drei Wochen am Stück betragen muss.

Ich wäre also der typische Fall, der sich ganz am Ende irgendwo dazwischen quetschen kann, ohne die anderen in der Planung zu "behindern".
Wenn ich meinen Urlaub jetzt aber im Januar verplanen muss, können die anderen das ja nicht einfach ignorieren und müssen drumrum planen, sonst wäre die frühe Planung ja erst recht absurd.
Aber nochmal -und gerade weil es mir persönlich Wurst ist, habe ich mit einer solchen Anweisung keinerlei Probleme.

crapSen

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #42 am: 30.01.2019 10:15 »
Bin ich froh, dass es bei uns da überhaupt keine Probleme gibt. Wir können unseren Urlaub eintragen und beantragen wann wir wollen. Lediglich Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis spätestens Ende März "angetreten" werden.

Kommt sicherlich auch auf die Abteilung an wo man arbeitet, bei uns im Jobcenter wäre es halt weniger angenehm, wenn alle Kollegen gleichzeitig Urlaub machen ;)

Ja das ist dann nichts anderes als eine Urlaubsplanung im voraus nur halt mündlich... :D

Ich habe auch im Jobcenter gearbeitet und auch da hatte ich einen festen VErtreter, mit dem ich meine Urlaube abgesprochen habe. Da konnte es gar nicht vorkommen, daß alle gleichzeitig Urlaub machen.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #43 am: 30.01.2019 11:07 »
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.

Mannheim

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #44 am: 30.01.2019 11:20 »
Also bei uns im Team funktioniert die Planung, die im Dezember des Vorjahres gemacht wird gut.
Da es mehrere Personen mit Kindern gibt "muss" quasi jeder Vorplanen. Da meine Frau noch dazu in einem Kindergarten mit Schließzeiten arbeitet kann ich gar nicht anders also vorplanen.
Und leider muss ich dann die Möglichkeit haben in diesen 3 Wochen der Sommerferien Urlaub zu bekommen.
Dies weis ich schon lange im voraus.