Autor Thema: Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar  (Read 19332 times)

Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #45 am: 30.01.2019 12:04 »
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.

Was ja unerheblich ist - der AG darf die Gewährung des Urlaubs nicht davon abhängig machen.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #46 am: 30.01.2019 12:09 »
Wieso nicht?

"Ach, du wolltest nächste Woche, da wollte ich aber ebenfalls, Tickets sind schon gebucht."
"Ja, meine aber auch."
Tja, albernes Szenario, wenn der Vertreter den Urlaub nicht mitzeichenn muss, dann Bananenrepublik.

Was ja unerheblich ist - der AG darf die Gewährung des Urlaubs nicht davon abhängig machen.
Was aber auch nicht bedeutet, das der AG jeden Mitarbeiter den Urlaub gewähren muss.

Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #47 am: 30.01.2019 12:31 »
Die Ablehnungsgründe sind aber arg begrenzt.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #48 am: 30.01.2019 13:08 »
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?

Mannheim

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #49 am: 30.01.2019 13:49 »
Es sollte doch möglich sein, sich mit seinen direkten Kollegen abzusprechen! Und zwar bevor man bucht.
Wer von sich aus bucht und der Urlaub noch nicht genehmigt ist der hat halt Pech wenn er nicht genehmigt wird.

Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #50 am: 30.01.2019 14:54 »
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?

Einen - aber nicht einen bestimmten und den muß auch nicht der AN suchen.

Feidl

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #51 am: 30.01.2019 16:01 »
Puh, wenn ich das hier lese  :o, da freue ich mich in einem Bereich zu arbeiten, wo es i.d.R. nicht tragisch ist, wenn mal etwas ein, zwei Wochen länger liegen bleibt. ;D Ich hab auch keinen richtigen Vertreter, mit dem ich mich abstimmen müsste. (sojemanden haben hier, abseits der Führungsebene, nur wenige)
Längeren Urlaub soll ich zwar früh möglich ankündigen, aber nur, damit eventuelle wichtige Termin, wo ich dabei sein sollte, nicht dahin gelegt werden.

Ich hab nämlich auch keine Ahnung, wann ich Urlaub im Jahr nehmen werde (außer hier und da ein Tag) und nehm die meistens relativ kurzfristig.

MoinMoin

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #52 am: 31.01.2019 09:07 »
Zum Beipiel, dass die Tätigkeit aufgrund dringenden betriebliche Belange eine Vertreter benötigt?

Einen - aber nicht einen bestimmten und den muß auch nicht der AN suchen.
Richtig, und solange der AG einen sucht, der dafür geeignet ist, kann er den Urlaubsantrag nicht zustimmen. Und natürlich muss der AN dem AG dabei unterstützen den geeigneten Vertreter zu identifizieren.
Somit kann (muss) mEn der AG den der Urlaubnehmende dazu befragen, ob er den vom AG ausgesuchten Vertreter als geeignet und befähigt ansieht, die Arbeit zu vertreten und ihn damit beauftragen, dass er diesen in die zu vertretenden Arbeit einweist (vor dem Urlaub). Und solange diese nicht abgestimmt ist, kann der AG sich darauf berufen das die dringenden betriebliche Belange einen Genehmigung noch nicht zulassen. Oder?

Spid

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Antw:Verplanung des GESAMTEN Jahresurlaubs im Januar
« Antwort #53 am: 31.01.2019 09:59 »
Nein. Da sehe ich nicht mal betriebliche Gründe. Zu dringenden betrieblichen Gründen und der diesbezüglichen Darlegungslast des AG empfehle ich BAG, Urteil v. 05.06.2007 - 9 AZR 82/07. Die Genehmigung ließe sich leicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erstreiten.