Also wenn wir davon sprechen, dass aus der Verbeamtung in den g. D. nichts wird, ist die sofortige Verbeamtung in diese Laufbahn gemeint, verstehe ich das richtig?
Eine Verbeamtung in den m. D. wäre aufgrund meiner Laufbahnvoraussetzung durch die Ausbildung zum Verwaltungswirt ja gegeben, ergo könnte/würde ich bei A6 beginnen und in A9 m. D. enden dürfen...?
Um dann jedoch in den g. D. zu kommen, müsste ich noch einen Angestelltenlehrgang II machen - sehe ich das so richtig?
Danke euch
Verbeamtung mD theoretisch ja , gD nein. Aufstieg von mD in den gD ergibt sich auch wieder aus dem Gesetz:
§ 22 [1] Aufstieg
(1) Beamtinnen und Beamte können in die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung aufsteigen, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nach § 15 für diese Laufbahn nicht vorliegen, wenn sie
1.sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden; ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen,
2.sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,
3.seit mindestens einem Jahr erfolgreich überwiegend Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen,
4.nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und
5.sich durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über ihre Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die ihnen die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.
Ansonsten schließe ich mich hier der Meinung von Max an, wer Leiter einer Personalabteilung (auch wenn es in der Stellenausschreibung schwer nach Dorfverwaltung klingt) werden will, sollte sich derartige Fragestellungen selbst erarbeiten können...