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[BW] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis

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Wuestenfuchs:
Guten Morgen allerseits,

als derzeit Angestellter des TVöD (EG 9a) durchlaufe ich bei einem anderen Arbeitgeber (Kommune in BW) ein Bewerbungsverfahren  für eine Stelle, die entweder nach A12 oder E11 vergütet werden kann.

Mir würden beide Möglichkeiten der Eingruppierung offen stehen. Es hängt natürlich auch davon ab, was am rentabelsten ist bzw. in welcher Besoldungsgruppe ich im g. D. einsteigen dürfte.
Ich bin 29 Jahre alt und habe zunächst eine Ausbildung zum Beamten im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (im Bundesland Baden-Württemberg) absolviert. Im Anschluss daran wurde ich im Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Weiterbildung durch ein Abendstudium zum Betriebswirt (VWA), möchte ich nun oben beschriebene Stelle bekleiden. Bisherige Berufserfahrung: Über 7 Jahre, die "neue" Stelle beinhaltet u. a. ähnliche Aufgabengebiete.
Dass die Eingruppierung in E11 im Angestelltenverhältnis möglich ist, ist soweit klar.

Die Frage ist, ob eine Anstellung auch im Beamtenverhältnis des gehobenen Dienstes möglich ist. Und wenn ja - zu welchen Bezügen?
Müsste ich aufgrund der Ausbildung zum m. D. in A6 (m. D.) beginnen oder wäre gleich eine Besoldung nach A9 (g. D.) möglich?
Benötige ich darüber hinaus grundsätzlich noch einen Angestelltenlehrgang II?
Rein vom fachlichen her, bin ich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit und der Weiterbildung zum Betriebswirt doch für die "neue Stelle" qualifiziert.

Ich freue mich über Meinungen und Empfehlungen, gerne auch mit Gesetzesgrundlagen.

Vielen Dank bereits vorab!

Bastel:
Müsste nicht im Beamtengesetz stehen ob eine Verbeamtung im g.D. mit deiner Qualifikation möglich ist?

Buccaneer:
Das sollte doch allein schon die Stellenbeschreibung hergeben. Da stehen doch normalerweise die Anforderungskriterien drin und zwar meist noch vor der Stellenbewertung...

Landsknecht:
m.M.n. hast du unter normalen Bedingungen keine Chance direkt im gehobenen Dienst (A9) einzusteigen, es sei denn die Stelle ist irgendwie im technischen Bereich angesiedelt. Was du benötigen würdest, wäre die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes, Ausnahme:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=154833122885383738&sessionID=10319362331414611199&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=144699,29

und selbst dann wäre bei A11 Schluss.

Mask:
§ 15 LBG Ba-Wü

(1) Als Bildungsvoraussetzung für den Erwerb einer Laufbahnbefähigung ist erforderlich:

2.für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes mindestens

a)der Abschluss eines Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder

b)der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule;

Daher mit einem Betriebswirt (VWA), da dieser die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sehr schwer bis nahezu unmöglich (unmöglich ist nichts) im gD verbeamtet zu werden.

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