Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[BW] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
Organisator:
--- Zitat von: Wuestenfuchs am 24.01.2019 15:16 ---Ich frage mich, ob ich hier nicht gleich in A9 g. D. einsteigen könnte.
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--- Zitat von: Mask am 24.01.2019 14:24 ---Daher mit einem Betriebswirt (VWA), da dieser die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sehr schwer bis nahezu unmöglich (unmöglich ist nichts) im gD verbeamtet zu werden.
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also nein, da die Bildungsvoraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht gegeben ist. Betriebswirt (VWA) reicht nicht aus.
--- Zitat von: Wuestenfuchs am 24.01.2019 15:16 ---Meint ihr, alternativ - wäre bei diesen Aufgaben auch eine Eingruppierung (im Angestelltenverhältnis) nach E12 statt E11 möglich?
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Zwar ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers hinsichtlich der Eingruppierung aufgrund der Tarifautomatik unerheblich, dennoch ist seine Einschätzung, dass eine Eingruppierung in die E 11 besteht, ein schwerwiegendes Argument. Dies - zudem noch im Bewerbungsverfahren - anzugreifen, ist ohne vorliegende Tätigkeitsdarstellung kaum möglich.
Mask:
Also ich denke mal, dass das mit der Verbeamtung gD nichts wird, sind wir uns soweit alle einig.
Interessant wäre noch, wenn jemand der sich im Bereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht auskennt, was zu dem Fall sagt. Ich kenne mich da leider null aus(da mein schönes Bundesland so nen Quatsch nicht braucht) aber rein vom überfliegen würde ich sagen, dass diese hier auch eine Eingruppierung nach E11 verhindern würde, da kein A2 sondern Betriebswirt ?! ( Das wäre eigentlich was für Spid, der kuckt nur leider hier in den Beamtenbereich nicht rein... )
Max:
Solltest du die Frage nicht selbst am allerbesten beantworten können, wenn du dich zur Leitung der Personalabteilung qualifiziert fühlst?
Ob man bei einer beruflichen Fortbildung von einem wirtschaftswissenschaftlichen Abendstudium zum Betriebswirt sprechen möchte?
Wuestenfuchs:
Also wenn wir davon sprechen, dass aus der Verbeamtung in den g. D. nichts wird, ist die sofortige Verbeamtung in diese Laufbahn gemeint, verstehe ich das richtig?
Eine Verbeamtung in den m. D. wäre aufgrund meiner Laufbahnvoraussetzung durch die Ausbildung zum Verwaltungswirt ja gegeben, ergo könnte/würde ich bei A6 beginnen und in A9 m. D. enden dürfen...?
Um dann jedoch in den g. D. zu kommen, müsste ich noch einen Angestelltenlehrgang II machen - sehe ich das so richtig?
Danke euch
Mask:
--- Zitat von: Wuestenfuchs am 25.01.2019 08:12 ---Also wenn wir davon sprechen, dass aus der Verbeamtung in den g. D. nichts wird, ist die sofortige Verbeamtung in diese Laufbahn gemeint, verstehe ich das richtig?
Eine Verbeamtung in den m. D. wäre aufgrund meiner Laufbahnvoraussetzung durch die Ausbildung zum Verwaltungswirt ja gegeben, ergo könnte/würde ich bei A6 beginnen und in A9 m. D. enden dürfen...?
Um dann jedoch in den g. D. zu kommen, müsste ich noch einen Angestelltenlehrgang II machen - sehe ich das so richtig?
Danke euch
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Verbeamtung mD theoretisch ja , gD nein. Aufstieg von mD in den gD ergibt sich auch wieder aus dem Gesetz:
§ 22 [1] Aufstieg
(1) Beamtinnen und Beamte können in die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung aufsteigen, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nach § 15 für diese Laufbahn nicht vorliegen, wenn sie
1.sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden; ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen,
2.sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,
3.seit mindestens einem Jahr erfolgreich überwiegend Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen,
4.nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und
5.sich durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über ihre Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die ihnen die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.
Ansonsten schließe ich mich hier der Meinung von Max an, wer Leiter einer Personalabteilung (auch wenn es in der Stellenausschreibung schwer nach Dorfverwaltung klingt) werden will, sollte sich derartige Fragestellungen selbst erarbeiten können...
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