Autor Thema: [BW] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis  (Read 18770 times)

Wuestenfuchs

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Antw:[BW] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #15 am: 25.01.2019 10:32 »


Verbeamtung mD theoretisch ja , gD nein. Aufstieg von mD in den gD ergibt sich auch wieder aus dem Gesetz:

§ 22 [1] Aufstieg

(1) Beamtinnen und Beamte können in die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung aufsteigen, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nach § 15 für diese Laufbahn nicht vorliegen, wenn sie

1.sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden; ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen,

2.sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,

3.seit mindestens einem Jahr erfolgreich überwiegend Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen,

4.nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und

5.sich durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über ihre Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die ihnen die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.

Ansonsten schließe ich mich hier der Meinung von Max an, wer Leiter einer Personalabteilung (auch wenn es in der Stellenausschreibung schwer nach Dorfverwaltung klingt) werden will, sollte sich derartige Fragestellungen selbst erarbeiten können...

Ich selbst sehe § 22 als gegeben an, würde ich diese Stelle bekleiden dürfen.


Also ich denke mal, dass das mit der Verbeamtung gD nichts wird, sind wir uns soweit alle einig.

 Interessant wäre noch, wenn jemand der sich im Bereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht auskennt, was zu dem Fall sagt. Ich kenne mich da leider null aus(da mein schönes Bundesland so nen Quatsch nicht braucht) aber rein vom überfliegen würde ich sagen, dass diese hier auch eine Eingruppierung nach E11 verhindern würde, da kein A2 sondern Betriebswirt ?! ( Das wäre eigentlich was für Spid, der kuckt nur leider hier in den Beamtenbereich nicht rein... )

Danke dir Mask. Aus welchem Bundesland kommst du wenn ich fragen darf und wie ist die dortige Regelung?
Ich werde mich zwecks der Eingruppierung in BW (wobei der TVöD ja bundesweit gilt) nochmals schlau machen, das mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist aber schon mal ein guter Hinweis.
Grundsätzlich kommt es meines Wissens aber nicht ausschließlich darauf an, welchen Abschluss ich besitze, sondern auf welcher Stelle ich sitze, heißt: Habe ich eine herkömmliche Ausbildung, befinde mich aber auf einer nach E11 bewerteten Stelle, so muss ich auch nach E11 bezahlt werden.
[/quote]

Mask

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Antw:[BW] Wechsel vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis
« Antwort #16 am: 25.01.2019 10:59 »

Also ich denke mal, dass das mit der Verbeamtung gD nichts wird, sind wir uns soweit alle einig.

 Interessant wäre noch, wenn jemand der sich im Bereich der Ausbildungs- und Prüfungspflicht auskennt, was zu dem Fall sagt. Ich kenne mich da leider null aus(da mein schönes Bundesland so nen Quatsch nicht braucht) aber rein vom überfliegen würde ich sagen, dass diese hier auch eine Eingruppierung nach E11 verhindern würde, da kein A2 sondern Betriebswirt ?! ( Das wäre eigentlich was für Spid, der kuckt nur leider hier in den Beamtenbereich nicht rein... )

Danke dir Mask. Aus welchem Bundesland kommst du wenn ich fragen darf und wie ist die dortige Regelung?
Ich werde mich zwecks der Eingruppierung in BW (wobei der TVöD ja bundesweit gilt) nochmals schlau machen, das mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist aber schon mal ein guter Hinweis.
Grundsätzlich kommt es meines Wissens aber nicht ausschließlich darauf an, welchen Abschluss ich besitze, sondern auf welcher Stelle ich sitze, heißt: Habe ich eine herkömmliche Ausbildung, befinde mich aber auf einer nach E11 bewerteten Stelle, so muss ich auch nach E11 bezahlt werden.

Ich komme aus Hessen, hier könntest du die EG 11 bekommen, trotz fehlendem AL2.

Grundsätzlich gilt der TVöD bundesweit, da hast du recht, wenn du dir aber die Vorbemerkungen zur EGO anschaust (habe ich auf der anderen Seite dieses Threads gepostet) wirst du sehen, das manche Bundesländer hier eben eigene Regelungen haben (wie etwa die Ausbildungs- und Prüfungspflicht).

Und diese Ausbildungs- und Prüfungspflicht sagt eben, dass es nicht so ist wie du sagst, sondern dass eine bestimmte Ausbildung erforderlich ist um bestimmte Entgeltgruppen zu erhalten