Autor Thema: VBL Lohnabrechung  (Read 6320 times)

OleEiner

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VBL Lohnabrechung
« am: 28.01.2019 10:59 »
Hallo zusammen,

ich arbeite unter dem TVöD Bund und habe eine VBL Ost Zusatzversicherung.
Ich kenne es bisher so, dass der von mir zu zahlende Betrag (der mir vom Netto abgezogen wird) auch mein zu versteuerndes Brutto senkt. Bei meinem Arbeitgeber wird dies allerdings nicht gemacht.
Kann mir jemand sagen ob das so richtig sein kann?

Beste Grüße

Karsten

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Antw:VBL Lohnabrechung
« Antwort #1 am: 29.01.2019 14:58 »
Im Dezember 2010 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
dass Arbeitnehmeranteile an Beiträgen des Arbeitgebers
zur kapitalgedeckten Zusatzversorgung grundsätzlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei
sind. Diese Entscheidung ist auch für die Arbeitnehmerbeiträge zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost allgemein anzuwenden.

Heißt, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitnehmerbeiträge
zur VBL-Pflichtversicherung Ost als "Entgeltumwandlung" aus dem Brutto abzuführen.


Nur per Antrag des Arbeitnehmers, kann der Beschäftigte auf die Steuerfreiheit/Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge aus der Entgeltumwandlung verzichten und auf diesem Wege die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

Ich würde hier mal die Lohnstelle kontaktieren.

D-x

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Antw:VBL Lohnabrechung
« Antwort #2 am: 30.01.2019 16:08 »
Die Steuerfreiheit der Beiträge zur VBL-Ost ergibt sich aus § 3 Nr. 63 EStG.
(Die Steuerfreiheit der Umlagen zur VBL-West hingegen aus § 3 Nr. 56 EStG, nur der Vollständigkeit halber)
« Last Edit: 30.01.2019 16:10 von D-x »