Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3269 times)

Anonym999

  • Gast
Eingruppierung
« am: 24.01.2019 13:15 »
Hallo,

ich bin in E7 Stufe 3 eingruppiert (seit 01.06.17). Ich würde ja ab 01.06.20 in E7 Stufe 4 rutschen. Sehe ich doch richtig oder!?
Nun wechsel ich am 01.03.19 in einen anderen Fachbereich. Dies ist eine E8-Stelle. Da ich keinen AI habe, kann ich nicht in E8 eingruppiert werden, bleibe also in E7 und bekomme eine persönliche Zulage. Bekomme ich dann E7 Stufe 3 + die Differenz zu E8 Stufe 3?
Wie ist es dann ab dem 01.06.20? Erhalte ich dann eine Zulage zu E8 Stufe 4?

Danke für eure Antworten.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 24.01.2019 13:24 »
Warum steht die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Eingruppierung in E7 nicht entgegen?

Anonym999

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 24.01.2019 13:36 »
Mir solls recht sein..  ;D Für die neue Stelle ist aber geplant, dass ich irgendwann einmal den AI mache.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 24.01.2019 13:53 »
Die Antwort auf meine Frage besitzt erhebliche Relevanz für die Beantwortung Deiner Frage.

Anonym999

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 24.01.2019 14:01 »
Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!?  :o  Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\

Mask

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 24.01.2019 14:05 »
Und wat is nu mit der Zulage, lieber Spid!?  :o  Nach welcher Stufe wird diese berechnet? Ist es richtig, dass ich jetzt die Differenz von E7 Stufe 3 zu E8 Stufe 3 bekomme und ab 06/2020 dann die Differenz von E7 Stufe 4 zu E8 Stufe 4?
Hm? :-\

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