Hallo Susi,
ich bin kein Personal-Profi aber habe das undankbare Berlin auch Richtung BUND verlassen und gebe mein Bestes bei der Beantwortung deiner Fragen
Zunächst einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH zu Deiner Entscheidung und Deinem Erfolg im Auswahlverfahren!
1. Raubernennung durch die Bundesbehörde möglich?
->Das machen die zwar schon mal aber nicht bei Anwärtern (Beamten auf Widerruf). Der "Status" Anwärterin beendet soweit ich weiß auch nicht autom. ein lfd. anderes Beamtenverhältnis. Insofern also in Berlin entlassen und beim Bund neu einstellen lassen.
2. Und wie schaut es mit meinen bisher erworbenen Pensionsansprüchen aus? Würde ich bei einer Entlassung und einer zeitnahen Einstellung als Anwärter trotzdem in der gesetzl. RV nachversichert werden oder würde der Bund meine bisherigen Pensionsansprüche übernehmen?
->Es gibt da wohl eine Frist. Du wirst also nicht gleich nachversichert. Da würde ich immer engen Kontakt zu den betroffenen Stellen pflegen, um sicherzustellen, dass das funktioniert.
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Du schreibst "Laufbahnwechsel nicht möglich", okay, aber dennoch frage ich: Hast du dich mal mit dem Thema "Quereinstieg" beschäftigt? Per Quereinstieg hat z.B. die Bundeswehr Leute eingestellt, die zuvor noch keine Laufbahnbefähigung hatten! Je nach Qualifikation werden da Leute mit A 6 und A 7 eingestellt und zwar nicht als Anwärter. (Und in diesen Fällen wäre dann eine feindlicher Übernahme denkbar.)
Viel Glück!