Wir haben uns hier auf Gtuachten zur Stellenbemessung des BKPV gestützt. Durchaus mit Erfolg, die Herangehensweise und Ermittlung von Fallzahlen bzw. durchschnittlichen mittleren Bearbeitungszeiten hat gefruchtet.
Dass bei der Stellenbewertung oftmals der Beschäftigte enttäuscht ist, mag dem nicht anzulasten sein, der Expertise auf dem Gebiet hat und die Feststellung der Eingruppierung vorgenommen hat. Da allenthalben von Fachkräftemangel die Rede ist, kann sich ein entsprechend befähigter und qualifizierter Beschäftigter natürlich auch bei anderen AGs nach höher dotierten Stellen umsehen. Würde ich jedenfalls so machen, wenn ich unzufrieden wäre.