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Urlaub § 26 Abs. 2a TVÖD
Alien1973:
Bei uns ist das auch genau so, nach Gründen fragt da keiner. Wir haben jedoch die Einschränkung, dass max. 8 Urlaubstage ins neue Jahr übernommen werden dürfen.
Kat:
--- Zitat ---
Bei uns wird der Urlaub automatisch übernommen und wir dürfen in Angeleichung zu den Beamten auch bis 30.9. den Urlaub verschleppen.
--- End quote ---
Wir auch.
Hain:
--- Zitat von: Kat am 28.01.2019 08:57 ---
--- Zitat ---
Bei uns wird der Urlaub automatisch übernommen und wir dürfen in Angeleichung zu den Beamten auch bis 30.9. den Urlaub verschleppen.
--- End quote ---
Wir auch.
--- End quote ---
Dito
Kaffeetassensucher:
Bei uns auch automatische Übertragung, zu nehmen bis 30. September des Folgejahres, ohne besonderen Antrag, ohne besondere Begründung.
Spids Frage ist dennoch berechtigt: Nur weil das bei einigen hier so ist, muss das nicht heißen, dass es überall oder auch nur bei einem großen Teil so ist.
Sprich, es kommt auf die Praxis in der Behörde/Institution an, ob die streng nach TVöD-Text geht und ohne Antrag ggf. verfallen lässt oder ob sie automatisch überträgt.
Im Prinzip kann man wiederum nur raten: Frag bei euch in der Personalstelle nach (bei uns steht alles Wichtige dazu übrigens auch im Intranet eindeutig beschrieben).
was_guckst_du:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 28.01.2019 10:23 ---Spids Frage ist dennoch berechtigt: Nur weil das bei einigen hier so ist, muss das nicht heißen, dass es überall oder auch nur bei einem großen Teil so ist.
--- End quote ---
...Spid würde auch einen Quellennachweis verlangen, wenn hier Einer behaupten würde, dass morgen die Sonne wieder aufgeht... ;D
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