Autor Thema: Berechnung Arbeitszeitverteilung  (Read 5006 times)

CapPuccino

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Berechnung Arbeitszeitverteilung
« am: 25.01.2019 16:42 »
Hallo zusammen,

ich bitte um eure Einschätzung bei folgendem Sachverhalt:

Ein AN arbeitet Teilzeit, 30 Std./Woche, verteilt auf 4 Tage (= 7,5 Std./Tag), Freitags ist der arbeitsfreie Tag. Hierüber besteht Einvernehmen.

Allerdings rechnet die elektronische Zeiterfassung die Arbeitszeit immer auf eine 5-Tage  Woche (= 6 Std./Tag) um. Das ist soweit auch kein Problem, solange es sich um eine „normale“ Woche ohne Feiertag, Urlaub oder Krankheit handelt.

Wenn der AN bspw. jedoch an einem Tag erkrankt oder ein Feiertag liegt auf dem Arbeitstag, dann geht die Rechnung m. E. nicht mehr auf. Der AN kann ja an diesem Tag nicht seine 7,5 Stunden arbeiten. Der Tag wird im Zeiterfassungssystem zwar neutralisiert. Allerdings nur in der geringeren Stundenzahl von 6 Std., da die wöchentliche Arbeitszeit ja auf 5 Tage verteilt wird. 

So entstehen an diesem Tag 1,5 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen. Bei zwei Krankheitstagen entsprechend mehr.

M. E. werden bei dieser Systematik Teilzeitbeschäftigte, die ihre reduzierte Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage verteilen, benachteiligt. Müsste nicht wie bei den Vollzeitbeschäftigten auch an Krankheit,- Urlaub- und Feiertagen die gleiche Stundenzahl „gutgeschrieben“ werden, die der AN an diesen Tagen normalerweise gearbeitet hätte?

Vielen Dank und viele Grüße
Cap

Spid

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #1 am: 25.01.2019 16:48 »
Die Unfähigkeit des AG, eine funktionierende Zeiterfassung einzurichten, ist für die tatsächlichen Ansprüche völlig unbeachtlich.

MoinMoin

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #2 am: 25.01.2019 17:07 »
Dem kann ich nur beipflichten, die Unfähigkeit ist peinlich.

Ist es schon vorgekommen, dass du einen Tag krank warst und die dir dann Minusstunden aufgebrummt haben?
Was wird von denen daraufhin auf deinen berechtigten Einwand entgegnet?

Hinweis: Natürlich hast du bei einer 4 Tage Woche auch entsprechend weniger Urlaubstage. Musst aber Freitag keien Urlaub nehmen.
Andererseits, ist Freitag als freier Tag natürlich genauso ungeschickt wie Montag, da wenn es denn reguläre Arbeitstage sind, hat man damit seine Jahresarbeitstage reduziert, da hier immer ein Feiertag drauf fällt.  :P

CapPuccino

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #3 am: 25.01.2019 17:43 »
Ja, die Minusstunden sind die Regel. Das läuft so schon Jahre und ich habe auch mal gehört, der AG argumentiere, dass das nicht anders ginge.

Ich habe mir mal das Jahr 2018 angesehen. Da kommen - sofern ich richtig gerechnet habe - über 40 Std. zusammen, die mir bei Krankheit/Feiertag/Urlaub nicht gutgeschrieben worden sind bzw. die ich nacharbeiten durfte. Und bin nicht mehr bereit, dass so zu akzeptieren.

Ich habe den AG noch nicht darauf angesprochen, da ich mich erst mal vergewissern wollte, ob das tatsächlich rechtswidrig ist und überlege nun, was die nächsten Schritte sein könnten. Erst mal AG ansprechen, sicher. Vermutlich wird der beschwichtigen etc.

Was dann? Personalrat einschalten? Oder lieber einen Rechtsanwalt einschalten?


Spid

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #4 am: 25.01.2019 18:28 »
Auch wenn es teils eine unzulässige Pauschalisierung darstellt, kann man im geschilderten Fall von „Krank/Feiertag/Urlaub ist wie gearbeitet“ ausgehen - die regelmäßig anfallende Arbeitszeit, also 7,5 Stunden montags bis donnerstags ist entsprechend gutzuschreiben. Wenn das bedeutet, daß der AG jedes Mal die Unzulänglichkeiten seines Zeiterfassungssystems manuell korrigieren muß, dann ist das so.

MoinMoin

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #5 am: 26.01.2019 10:07 »
Ja, die Minusstunden sind die Regel. Das läuft so schon Jahre und ich habe auch mal gehört, der AG argumentiere, dass das nicht anders ginge.
Ist natürlich ein dummes Argument, denn mit Stift und Zettel geht alles.
 
Zitat
Ich habe mir mal das Jahr 2018 angesehen. Da kommen - sofern ich richtig gerechnet habe - über 40 Std. zusammen, die mir bei Krankheit/Feiertag/Urlaub nicht gutgeschrieben worden sind bzw. die ich nacharbeiten durfte. Und bin nicht mehr bereit, dass so zu akzeptieren.
 
Urlaub ist komplett neutral, du hast ja auch 5 Tage mehr bekommen! Feiertage ~10-12 *1,5h - 6h komme ich auf 9-10 h Falschrechnung (je nach Bundesland)
Hast du auch die dir zuviel gutgeschriebenen Feiertage einberechnet (Also das du z.B. Kfreitag 6h Plusstunden bekommen hast, obwohl es kein Arbeitstag für dich ist).
Krankheitstage am Freitag ebenso, AG schreibt stunden gut, die dir nicht zustehen.
Denn wenn du eine Woche Krank bist, ist es ja plus minus null. Wenn du z.B. Mo-Mi deine 7,5 h gearbeitet hast, do-fr krank warst, dann macht dein AG ein Minus Geschäft bei seiner Rechnung, denn er schreibt dir ja für diese Woche 4,5 h gut, obwohl nach deiner Rechnung es plus/minus null sind.
Wenn du jedoch mo-di krank warst und mi-do gearbeit hast, dann sind es 3h minus für dich. Wenn da 40h zusammenkommen, dann bist du ja sehr ungünstig und oft Krank geworden
Zitat
Ich habe den AG noch nicht darauf angesprochen, da ich mich erst mal vergewissern wollte, ob das tatsächlich rechtswidrig ist und überlege nun, was die nächsten Schritte sein könnten. Erst mal AG ansprechen, sicher. Vermutlich wird der beschwichtigen etc.
Du solltest dein Rechnung prüfen und dann damit den AG konfontieren und eine entsprechende Änderungen fordern in Form einer Zeitgutschrift der Stunden. Hierüber würde ich auch den PR informieren.
Zitat
Oder lieber einen Rechtsanwalt einschalten?
Wenn der AG uneinsichtig ist, ja,.

CapPuccino

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #6 am: 26.01.2019 10:30 »
Ganz herzlichen Dank, ich werde noch mal neu rechnen und dann den AG damit konfrontieren. Ich hoffe, dass ich die Gutschrift zumindest für das vergangene Jahr erhalte.

Und für die Zukunft fordere ich, die Zeiterfassung so zu regeln, dass TZ-MA, die ihre Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage verteilen nicht benachteiligt werden. Hoffentlich ohne größeren Widerstand :-).




CapPuccino

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #7 am: 26.01.2019 13:39 »
Ein Frage beschäftigt mich noch:
Habe ich überhaupt Anspruch auf Erstattung einer Zeitgutschrift? Wenn ja, wie weit zurück?

Oder bin ich hier auf die Kulanz des AG angewiesen und kann lediglich für die Zukunft verlangen, die Zeit so zu erfassen, dass ich bei Arbeitsverteilung auf weniger als 5 Tage nicht benachteiligt werde?

Viele Grüße
Cap

Spid

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Antw:Berechnung Arbeitszeitverteilung
« Antwort #8 am: 26.01.2019 13:48 »
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, sofern sie nicht geltend gemacht wurden. Auf die Ausfallfrist muß man den AG aber nicht zwingend hinweisen, da kann er selbst drauf kommen. Dem AN stehen zudem die gleichen Instrumente bei Arbeitszeitbetrug (Abmahnung, Strafanzeige, fristlose Kündigung) zur Verfügung wie dem AG im umgekehrten Falle.