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Berechnung Arbeitszeitverteilung

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CapPuccino:
Hallo zusammen,

ich bitte um eure Einschätzung bei folgendem Sachverhalt:

Ein AN arbeitet Teilzeit, 30 Std./Woche, verteilt auf 4 Tage (= 7,5 Std./Tag), Freitags ist der arbeitsfreie Tag. Hierüber besteht Einvernehmen.

Allerdings rechnet die elektronische Zeiterfassung die Arbeitszeit immer auf eine 5-Tage  Woche (= 6 Std./Tag) um. Das ist soweit auch kein Problem, solange es sich um eine „normale“ Woche ohne Feiertag, Urlaub oder Krankheit handelt.

Wenn der AN bspw. jedoch an einem Tag erkrankt oder ein Feiertag liegt auf dem Arbeitstag, dann geht die Rechnung m. E. nicht mehr auf. Der AN kann ja an diesem Tag nicht seine 7,5 Stunden arbeiten. Der Tag wird im Zeiterfassungssystem zwar neutralisiert. Allerdings nur in der geringeren Stundenzahl von 6 Std., da die wöchentliche Arbeitszeit ja auf 5 Tage verteilt wird. 

So entstehen an diesem Tag 1,5 Minusstunden, die nachgearbeitet werden müssen. Bei zwei Krankheitstagen entsprechend mehr.

M. E. werden bei dieser Systematik Teilzeitbeschäftigte, die ihre reduzierte Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage verteilen, benachteiligt. Müsste nicht wie bei den Vollzeitbeschäftigten auch an Krankheit,- Urlaub- und Feiertagen die gleiche Stundenzahl „gutgeschrieben“ werden, die der AN an diesen Tagen normalerweise gearbeitet hätte?

Vielen Dank und viele Grüße
Cap

Spid:
Die Unfähigkeit des AG, eine funktionierende Zeiterfassung einzurichten, ist für die tatsächlichen Ansprüche völlig unbeachtlich.

MoinMoin:
Dem kann ich nur beipflichten, die Unfähigkeit ist peinlich.

Ist es schon vorgekommen, dass du einen Tag krank warst und die dir dann Minusstunden aufgebrummt haben?
Was wird von denen daraufhin auf deinen berechtigten Einwand entgegnet?

Hinweis: Natürlich hast du bei einer 4 Tage Woche auch entsprechend weniger Urlaubstage. Musst aber Freitag keien Urlaub nehmen.
Andererseits, ist Freitag als freier Tag natürlich genauso ungeschickt wie Montag, da wenn es denn reguläre Arbeitstage sind, hat man damit seine Jahresarbeitstage reduziert, da hier immer ein Feiertag drauf fällt.  :P

CapPuccino:
Ja, die Minusstunden sind die Regel. Das läuft so schon Jahre und ich habe auch mal gehört, der AG argumentiere, dass das nicht anders ginge.

Ich habe mir mal das Jahr 2018 angesehen. Da kommen - sofern ich richtig gerechnet habe - über 40 Std. zusammen, die mir bei Krankheit/Feiertag/Urlaub nicht gutgeschrieben worden sind bzw. die ich nacharbeiten durfte. Und bin nicht mehr bereit, dass so zu akzeptieren.

Ich habe den AG noch nicht darauf angesprochen, da ich mich erst mal vergewissern wollte, ob das tatsächlich rechtswidrig ist und überlege nun, was die nächsten Schritte sein könnten. Erst mal AG ansprechen, sicher. Vermutlich wird der beschwichtigen etc.

Was dann? Personalrat einschalten? Oder lieber einen Rechtsanwalt einschalten?

Spid:
Auch wenn es teils eine unzulässige Pauschalisierung darstellt, kann man im geschilderten Fall von „Krank/Feiertag/Urlaub ist wie gearbeitet“ ausgehen - die regelmäßig anfallende Arbeitszeit, also 7,5 Stunden montags bis donnerstags ist entsprechend gutzuschreiben. Wenn das bedeutet, daß der AG jedes Mal die Unzulänglichkeiten seines Zeiterfassungssystems manuell korrigieren muß, dann ist das so.

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