Autor Thema: Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter  (Read 4383 times)

jnkaiser

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Guten Tag,
ich möchte neue Mitarbeiter einstellen und auf die besondere Bindung des öffentlichen Dienstes zu den Mitarbeitern hinweisen. Also was tut der öffentliche AG für die MA und was ist im Gegenzug aber auch die besondere Erwartungshaltung bei den Tätigkeiten, die man für die Öffentlichkeit tut, z.B. Sorgfalt, Abwendung von Schaden für den kommunalen Arbeitgeber, Öffentlichkeit, Teilnahme zur Rufbereitschaft usw.

Die neuen Kollegen sollen wissen, auf was wir achten und wie die Erwartungshaltung ist.

Gibt es dazu eine Fundstelle / Text, der mich hier weiterbringt? Vielleicht eine Präambel eines Tarifvertrags?
Es soll durchaus wohlwollend formuliert sein und die Kollegen abholen.

viele Grüße
JK

Spid

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #1 am: 26.01.2019 09:43 »
Es gibt auch im öD lediglich die gegenseitigen tariflichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Der öD weist diesbezüglich keinerlei für ihn spezifische Besonderheiten auf, die nicht auch anderswo zu finden wären.

jnkaiser

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #2 am: 26.01.2019 10:05 »
hallo, kurze Antwort von unterwegs, lange Recherche danach: Danke zunächst. Glaube ich aber nicht. Würde nämlich bedeuten, wir könnten alles durch Privatfirmen regeln, dann ergäbe die Existenz der besonderen Form des öffentlichen Diensts keinen Sinn.
Ich bin anderer Meinung: Der öffentliche Dienst weist Besonderheiten auf. Eventuell durch den Tarifvertrag bestimmt.

Ich arbeite später mal heraus aus meiner Sicht.

gruß
JK

MoinMoin

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #3 am: 26.01.2019 10:14 »
Ich bin anderer Meinung: Der öffentliche Dienst weist Besonderheiten auf. Eventuell durch den Tarifvertrag bestimmt.
Ich stimme Spid zu:
Der Part wo der  öffentliche Dienst Besonderheiten aufweist sind die Stellen die mit Beamten besetzt werden (müssen).
Bei den TBler gibt es mEn keine anderen Pflichten als die die Vertraglich geregelt sind, Treue und Engagement besondere Bindung, wird immer auf Basis der gegenseitigen, emotionalen Beziehung vertieft.
Und da gibt es pW Firmen die dies besser machen als "der" öD und umgekehrt.
Wer seine Arbeit inhaltlich liebt, reißt sich auch den A auf. Egal ob öD oder pW.

Bin aber gespannt ob du da was "vertragliches" findest. (Insbesondere ist das ja schauderhaft, wenn man den öD betrachtet, wie er zum Teil mit seinen Arbeitnehmern umgeht.)

Gemeindefuzzi

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #4 am: 26.01.2019 10:23 »
Es gibt sogar ein BAG-Urteil, dass ich hier zuhause leider nicht parat habe.
Dort wird eine "Sonderstellung" ausdrücklich verneint!

Ich glaube es ging um eine Kündigung aufgrund einer Haftstrafe….

jnkaiser

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #5 am: 26.01.2019 10:40 »
Vielleicht habe ich Euch/Sie mit dem Wort « Bindung » auf eine falsche Färte geführt, dafür bitte ich um Entschuldigung.
Mir geht es um Aspekte, auf die im ÖD traditionell mehr geachtet werden, wie: Sorgfalt, Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit,  im Gegensatz zu Effizienz , Gewinnmaximierung, Schnelligkeit, Kundenzufriedenheit, Perfektion, Produktqualität, .....
Was aber auch keine Herabwürdigung der letztgenannten Aspekte sein soll.

Es geht also um Wesenszüge des Arbeitens .... die philosophischen Aspekte dahinter, die eine Orientierung darüber bieten sollen, wie wir führen und handeln im ÖD.

viele Grüße
JK

Spid

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #6 am: 26.01.2019 10:57 »
Was läßt Dich glauben, daß es a) im öD derlei überhaupt gäbe und das b) auch noch auf die Hunderte AG im öD und deren TB verallgemeinbar wäre?

nichts_tun

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #7 am: 26.01.2019 21:39 »

Es geht also um Wesenszüge des Arbeitens .... die philosophischen Aspekte dahinter, die eine Orientierung darüber bieten sollen, wie wir führen und handeln im ÖD.


Es gibt Studien, die teilweise aussagen, dass im öD Mitarbeiter anzutreffen sind, die eher sicherheitsorientiert und "gemeinwohlorienitiert" seien. Aber daraus einen "Wesenszug des Arbeitens" abzuleiten halte ich doch für etwas ... esoterisch.

BeamterBR

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #8 am: 27.01.2019 08:42 »
Besondere Bindung sowie daraus eventuell bestehende Verpflichtungen gibt es nur bei Mitarbeitern im Beamtenverhältnis.

Alle anderen haben einen Arbeitsvertrag und erbringen eine Leistung mittlerer Art und Güte. Sicherlich gibt es Mitarbeiter die sich besonders engagieren und Arbeitgeber die sich besonders kümmern. Die gibt es aber genauso in der Privatwirtschaft.

Man könnte vermuten, dass dies häufiger im öffentlichen Dienst vorkommt, weil es keinen Gewinndruck und eventuelle "Gewinnbeteiligungen/Boni" für Führungskräfte gibt. Eine  tarifliche Regelung diesbezüglich gibt es nicht. Den Leuten diesbezüglich etwas vorzugaukeln halte ich für falsch.

Aus meiner persönlichen Erfahrung geht man bei "Schäden" im öffentlichen Dienst sehr viel milder mit den entsprechenden Mitarbeitern um. Es sind ja aus der Sicht vieler Mitarbeiter "nur Steuermittel".

was_guckst_du

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #9 am: 27.01.2019 15:16 »
...letztlich kommt es bei der Einstellung doch wohl eher darauf an, was deine Behörde für die Mitarbeiterbindung tut und nicht der öffentl. Dienst als solcher...was nützen dem Bewerber ein paar wohlformulierte Beschreibungen von irgendwoher, wenn sich die Behörde vor Ort ganz anders verhält...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Max

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Antw:Besondere Bindung öffentlicher AG und Mitarbeiter
« Antwort #10 am: 27.01.2019 18:37 »
Eine besondere Bindung oder Verantwortung gibt es nicht.
Das öD Angestellte sorgfältiger arbeiten, kann ich mir nicht vorstellen und wenn ich mir die Nettoarbeitszeit so anschaue (Krankheit, Pausen), habe ich nicht den Eindruck, dass sich die Angestellten dem Dienst sehr verbunden fühlen.  Auch die Nachvollziehbarkeit hinkt oft hinter der pW hinterher (zum Teil auch wegen Mangel an adäquaten Arbeitsanweisungen und IT Lösungen).