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Antrag auf Höhergruppierung

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Spid:
Der TB ist aufgrund seines Antrags seit dem 01.01.17 in E9a eingruppiert. Der AG hat da keinen Spielraum. Das entsprechende zustehende Entgelt steht aber nur für die letzten 6 Monate zu (tarifliche Ausschlußfrist). Ob der TB vor dem 01.01.17 in E6 eingruppiert war, kann aufgrund der Ausführungen nicht beurteilt werden. Wenn mindestens die Hälfte der auszuübenden Tätigkeit in der IT liegt, ist das im Rahmen des Möglichen.

Zazu:
Er ist seit 2015 in EG 6 eingruppiert.

Wie lange hat die Dienststelle denn Zeit, die stellenbewertung nach EG 9a umzusetzen?

Spid:

--- Zitat von: Zazu am 27.01.2019 19:39 ---Er ist seit 2015 in EG 6 eingruppiert.
--- End quote ---

Genau das ist fraglich. Er wird seitdem nach E6 vergütet und die den Arbeitsvertrag schließenden Parteien haben in diesem wahrscheinlich die Rechtsmeinung geäußert, daß E6 die zutreffende Eingruppierung sei, für die Eingruppierung ist das jedoch unbeachtlich.


--- Zitat ---Wie lange hat die Dienststelle denn Zeit, die stellenbewertung nach EG 9a umzusetzen?

--- End quote ---

Gar keine. Wie ich ausführte, wirkte der Antrag unmittelbar. Lohn- und Eingruppierungsfeststellungsklage könnten sofort erhoben werden.

was_guckst_du:

--- Zitat von: BeamterBR am 27.01.2019 19:07 ---Ansprüche sind allerdings trotzdem nur für die letzten 6 Monate vorhanden.

--- End quote ---

...allerdings "verfallen" die Zeiten in den jeweiligen Erfahrungsstufen nicht...

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