Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 4723 times)

Bach

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Höhergruppierung
« am: 28.01.2019 13:26 »
Hallo alle zusammen,

meine Frage beläuft sich auf das Thema Höhergruppierung.

Ich wurde am 15.02.2017 als Lagerleiter mit der Entgeltgruppe 5 Jahres Gruppe 3 eingestellt.
Ich habe die Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik erfolgreich abgelegt und bin länger als 3 Jahre in diesem Beruf beschäftigt gewesen und nun auch als Lagerleiter, weiter beim Betriebshof in meinem gelernten Bereich beschäftigt.

Als diese Stelle damals ausgeschrieben wurde, stand dort eindeutig das das anfangs in meiner Aktuellen Entgeltgruppe eingruppiert wird, mit der Aufstiegsmöglichkeit nach 9 Monaten in Entgeltgruppe 6 bis maximal 7.

Nach besagter Zeit habe ich eine Stellenbewertung angefordert und einen Aufgruppierungsantrag gestellt.

Dieser Wurde abgelehnt aus folgenden Gründen.

- Bei den Tarifverhandlungen 2016/2017 hätten sich die Eingruppierungsstufen in meinem Bereich verändert wodurch ich maximal nun nur noch Entgeltgruppe 6 erreichen könnte.
- Im Tarifvertrag 2016 wäre mein Arbeitsbereich noch unter den Bereich Verwaltung gefallen was durch den alten/ neuen Tarifvertrag geändert wurde.

Folgendes steht im aktuellen Tarifvertrag:

Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit besonderer Verantwortung in besonders
wertvollen Lagern.

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.

Auf Nachfrage und einem neuen Aufgruppierungsantrag dann für die Gruppe 6 folgte eine weitere Ablehnung.

Die Begründung hierzu war lediglich auf die formulierung des Tarifvertrages bezogen, das unser Betriebshof kein besonders wertvolles Lager wäre, ich jedoch die besondere Verantwortung die benötigt ist mit meiner Tätigkeit erfülle.

Nun zu meiner Kernfrage, ab welchem Wert ist ein Lager für  eine Kommune wertvoll? Geht es hier um den Geldwert oder den Sachwert für eine Stadt/ Kommune?

Weder unser unsere Personalabteilung (die den Antrag abgelehnt hat) noch unser Personalrat kann mir hierzu eine Antwort geben.

Auf Nachfrage bei der Verdi fiel die Aussage wenn unser Lager
Lebensmittel oder Schmuck lagern würde, wäre es wertvoll.

Nun stellt sich mir die Frage was hat solch eine Formulierung in einem Tarifvertrag für Kommunen verloren, denn mir sind Betriebshöfe gänzlich unbekannt in denen übermäßige Mengen von Schmuck und Lebensmitteln gelagert werden.

Vielen Dank für eure Hilfe

LG

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 28.01.2019 15:13 »
Besonders wertvolle Lager sind solche Lager, deren Wert sich beträchtlich von denen gewöhnlicher Lager heraushebt.

Bach

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 28.01.2019 15:16 »
Und was ist in dem Zusammenhang ein gewöhnliches Lager? Und wie wird dies bewertet, anhand von welchen Parametern?

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 28.01.2019 15:55 »
Man schaut, welche Lager üblicherweise in Kommunen vorhanden sind. Jene, die sich erheblich von diesen im Wert abheben, sind besonders wertvoll.

Bach

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 28.01.2019 16:09 »
Verstehe, und wird dieser Vergleich der Kommunen intern pro Bundesland vollzogen oder Bundesweit?

Ich denke mal es sind alleine schon Unterschiede des Einzuggebietes, man kann ja nicht Berlin beispielsweise mit Saabrücken vergleichen.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 28.01.2019 16:44 »
Man kann schon Saarbrücken mit Berlin vergleichen, wenngleich in Berlin der TV-L für die Eingruppierung heranzuziehen ist.

Was für ein Lager hast du denn? Was wird dort eingelagert?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 28.01.2019 17:25 »
Man muß da alle Kommunen in Blick nehmen. Das typische Betriebshoflager wird typischerweise in dieser Form überall vorhanden sein und sich nicht vom Wert her herausheben. Wenn die Kommune aber massiv darin investiert hat, die Fahrzeuge der umfangreichen Flotte des Betriebshofes mit Digitalfunk und mobiler IT auszustatten und diese im Lager des Betriebshofes lagert, könnte das anders aussehen.

Bach

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 29.01.2019 08:13 »
@ nichts_tun

Bei uns werden alle Materialien für die jeweiligen Bereiche gelagert, da wir ein Betriebshof sind der nichts an Arbeiten outsourct, sprich wir haben die Bereiche:

- Gärtnerei für alle Grünflächen
- Gärtnerei für alle Friedhöfe
- Bach und Graben
- Straßenunterhaltung
- KFZ
- Elektriker
- Schlosserei
- Schreinerei
- Müllabfuhr
- Veranstaltungen

Für alle Bereiche werden die benötigten Arbeitsmaterialien und Gegenstände die für den jeweiligen Bereich benötigt werden zu 85% bei mir gelagert.

Auch alle Maschinen werden bei mir im Lager aufbewahrt.

Zudem kommt hinzu das Bühnenteile, Tische, Stühle, Geschirr etc. eben alles was für die anfallenden Veranstaltungen im Jahr benötigt wird, bei mir gelagert wird.

Außerdem lagern hier alle für den PSA benötigten Utensilien, angefangen von Handschuhen bis hin zu Mundschutz, über Sicherheitsschuhe und Arbeitskleidung.

Auch werden in meinem Bereich sicherheitsrelevante Stoffe gelagert wie entzündliche Gase, Benzin usw.

Ob nun ein inventarisierter Wert von 350 000 Euro (Fahrzeuge ausgenommen) für eine Kommune als nicht wertvoll zu erachten ist, ist nun die Frage.

@Spid
Verstehe, jedoch ist es für mich nicht klar ersichtlich anhand der Beschreibung des Tarifvertrages ob es um die Wertigkeit der einzelnen Artikel geht die ein Lager wertvoll machen oder um den gesamten Bereich.

Ist denn dann ein Lager welches für eine 1000 Einwohner Kommune zuständig ist und vl. 10% der Artikel gelagert hat wie wir, von der Wertigkeit des Lagers genau so hoch anzusehen wie wir?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 29.01.2019 08:36 »
Bei der näheren Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffes „besonders wertvoll“ ist aufgrund der Systematik der Entgeltordnung von einer tätigkeitsbezogenen Wertzumessung auszugehen, die zudem nicht absolut, sondern relativ zu betrachten ist. Mithin ist der Wertbegriff dahingehend auszulegen, als daß das Heraushebungsmerkmal sich analog zur Größe der Stadt entwickelt - 10 Spaten sind für Witten so wertvoll wie 100 Spaten für Köln. Zudem besteht der Wert nicht zwingend aus dem Lagergut selbst, sondern - aufgrund des Tätigkeitsbezugs des Merkmals - aus dem Verlustrisiko und den Wiederbeschaffungskosten aufgrund unachtsamer oder unsachgerechter Handhabung/Lagerung. 75 Tonnen Streusplit dürften zwar einen gewissen absoluten Wert darstellen, bergen aber ein sehr geringes Verlustrisiko.

Hat man den Wertbegriff solcherart bestimmt, gilt es nun, das Merkmal „besonders wertvoll“ in diesem Zusammenhang zu betrachten. Um das Merkmal zu erfüllen, bedarf es einer beträchtlichen Heraushebung aus dem Wert üblicher Lager. Mithin bedarf es einer Einlagerung solcher Güter, die den Wert des Lagers i.S.d. oben herausgearbeiteten Wertbegriffes ganz beträchtlich erhöhen.

Deine Ausführungen hingegen deuten mir eher darauf hin, daß es sich eher um die üblichen Lagerbestände eines kommunalen Lagers handelt und sich keinerlei Heraushebung ergibt.