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Höhergruppierung

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Bach:
Hallo alle zusammen,

meine Frage beläuft sich auf das Thema Höhergruppierung.

Ich wurde am 15.02.2017 als Lagerleiter mit der Entgeltgruppe 5 Jahres Gruppe 3 eingestellt.
Ich habe die Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik erfolgreich abgelegt und bin länger als 3 Jahre in diesem Beruf beschäftigt gewesen und nun auch als Lagerleiter, weiter beim Betriebshof in meinem gelernten Bereich beschäftigt.

Als diese Stelle damals ausgeschrieben wurde, stand dort eindeutig das das anfangs in meiner Aktuellen Entgeltgruppe eingruppiert wird, mit der Aufstiegsmöglichkeit nach 9 Monaten in Entgeltgruppe 6 bis maximal 7.

Nach besagter Zeit habe ich eine Stellenbewertung angefordert und einen Aufgruppierungsantrag gestellt.

Dieser Wurde abgelehnt aus folgenden Gründen.

- Bei den Tarifverhandlungen 2016/2017 hätten sich die Eingruppierungsstufen in meinem Bereich verändert wodurch ich maximal nun nur noch Entgeltgruppe 6 erreichen könnte.
- Im Tarifvertrag 2016 wäre mein Arbeitsbereich noch unter den Bereich Verwaltung gefallen was durch den alten/ neuen Tarifvertrag geändert wurde.

Folgendes steht im aktuellen Tarifvertrag:

Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit einschlägiger mindestens dreijähriger Ausbildung.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 3 mit besonderer Verantwortung in besonders
wertvollen Lagern.

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 mit besonderer Verantwortung in besonders wertvollen Lagern.

Auf Nachfrage und einem neuen Aufgruppierungsantrag dann für die Gruppe 6 folgte eine weitere Ablehnung.

Die Begründung hierzu war lediglich auf die formulierung des Tarifvertrages bezogen, das unser Betriebshof kein besonders wertvolles Lager wäre, ich jedoch die besondere Verantwortung die benötigt ist mit meiner Tätigkeit erfülle.

Nun zu meiner Kernfrage, ab welchem Wert ist ein Lager für  eine Kommune wertvoll? Geht es hier um den Geldwert oder den Sachwert für eine Stadt/ Kommune?

Weder unser unsere Personalabteilung (die den Antrag abgelehnt hat) noch unser Personalrat kann mir hierzu eine Antwort geben.

Auf Nachfrage bei der Verdi fiel die Aussage wenn unser Lager
Lebensmittel oder Schmuck lagern würde, wäre es wertvoll.

Nun stellt sich mir die Frage was hat solch eine Formulierung in einem Tarifvertrag für Kommunen verloren, denn mir sind Betriebshöfe gänzlich unbekannt in denen übermäßige Mengen von Schmuck und Lebensmitteln gelagert werden.

Vielen Dank für eure Hilfe

LG

Spid:
Besonders wertvolle Lager sind solche Lager, deren Wert sich beträchtlich von denen gewöhnlicher Lager heraushebt.

Bach:
Und was ist in dem Zusammenhang ein gewöhnliches Lager? Und wie wird dies bewertet, anhand von welchen Parametern?

Spid:
Man schaut, welche Lager üblicherweise in Kommunen vorhanden sind. Jene, die sich erheblich von diesen im Wert abheben, sind besonders wertvoll.

Bach:
Verstehe, und wird dieser Vergleich der Kommunen intern pro Bundesland vollzogen oder Bundesweit?

Ich denke mal es sind alleine schon Unterschiede des Einzuggebietes, man kann ja nicht Berlin beispielsweise mit Saabrücken vergleichen.

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