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Eingruppierung bzw. Höhergrupperiung

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mustermann123:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner Eingruppierung.
Aktuell bin ich in EG 6 Stufe 4

Mein Aufgabenbereich umfasst die komplette Konzipierung und Gestaltung inkl.  Abwicklung mit Druckerein unserer gesamten Druckerzeugnisse. Zudem obliegt mir die Planung, Umsetzung und Durchführung unserer Präsenz auf verschiedenen Messen. Auch bin ich verantwortlich für unsere Socialmedia-Auftritte und bearbeite diese zu 90 % alleine und zu 100% selbstständig. Auch das Onlinemarketing gehört noch in meinen Aufgabenbereich inkl. Konzipierung und Erfolgskontrolle. Die entsprechende Ausbildung und Weiterbildungen dazu habe ich absolviert (Fachwirt aber nicht).

Man muss sagen wir sind quasi eine Gemeindeeigene Werbeagentur.

Nun würde mich interessieren ob diese Eingruppierung korrekt ist, da andere Kollegen mit ähnlichen Aufgaben in EG 9 sind... was meint Ihr?

Ich würde gerne eine Höhergruppierung in mindestens EG 8 oder EG 9a versuchen, muss ich dafür irgendetwas beachten? leider erhält man bei uns hausintern wenig Hilfe...

Vielen Dank für Eure Hilfe   

Spid:
Ich sehe - je nach Anteil der selbständigen Leistungen, die in einigen der aufgezählten Tätigkeiten unzweifelhaft vorhanden sind - durchaus Raum für eine Eingruppierung in E7 bis E9a. sofern es sich bei den dargestellten Tätigkeiten tatsächlich um die auszuübende tätigkeit handelt, mußt Du für die entsprechende Eingruppierung nichts weiter tun. Du bist bereits entsprechend Deiner auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Dein AG mag lediglich über Deine Eingruppierung irren und Dir deshalb ein unzutreffendes Entgelt zahlen. Das zutreffende entgelt wäre dann von Dir einzufordern.

mustermann123:
Vielen Dank für die schnelle Antwort aber das verstehe ich jetzt nicht ganz.

Wäre dann die EG 6 die richtige Eingruppierung und nicht EG7-EG9a? Würde ich dann in der EG6 bleiben und einfach das Gehalt von z.B. EG9a einfordern müssen, sorry aber da blicke ich nicht ganz durch?

Spid:
TB sind stets korrekt eingruppiert, da sie aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind und nicht etwa durch den AG eingruppiert werden. Dieser drückt - regelmäßig durch Entgeltzahlung und Nennung im Arbeitsvertrag - lediglich eine für die Eingruppierung unbeachtliche Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung aus.

Organisator:
@Mustermann

Der erste Schritt wäre, in deine Tätigkeitsdarstellung zu schauen. Wie Spid schon anmerkte, sind die "auszuübenden Tätigkeiten" (also die Aufgaben in der TD) eingruppierungsrelevant, nicht die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.

Wenn die "auszuübenden Tätigkeiten" von den von dir beschriebenen tatsächlichen Tätigkeiten abweichen, wäre der erste Schritt, die TD an die Realität anzupassen.

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