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Eingruppierung bzw. Höhergrupperiung

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mustermann123:
Meine TD habe ich bereits angepasst, diese wurde auch von Geschäftsleitung, SGL und BGM unterzeichnet.... geändert hat sich dann aber nichts

muss ich dann mit dieser einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung und auf entsprechende Höhergruppierung stellen?

Spid:
Nein. Wie bereits mehrfach ausgeführt, bist Du bereits richtig eingruppiert, die Rechtsmeinung des ag ist dafür unbeachtlich. Du mußt von diesem lediglich die zutreffende Bezahlung einfordern.

nichts_tun:
Wenn dein AG dem nicht nachkommt, kannst du die korrekte Eingruppierung vor den Arbeitsgerichten feststellen lassen (Eingruppierungsfeststellungsklage).

D-x:
Das notwendige Handeln wurde zwar bisher korrekt, aber etwas plastisch dargestellt. Ich versuche es mal ein wenig anschaulicher darzustellen:

So wie es aussieht ist Deine derzeitige Eingruppierung niemandem bekannt. Bekannt ist lediglich, dass Du derzeit nach EG6 bezahlt wirst. Dein Arbeitgeber ist offenbar der (unmaßgeblichen) Meinung, Du wärst in EG6 eingruppiert, was er in den Arbeitsvertrag und auf die Entgeltabrechnung druckt. Du bist der Meinung, dass Du höher eingruppiert bist (für Dich relevant ist insbesondere die damit verbundene höhere Entgeltzahlung).

Idealerweise lässt Du dich fachkundig beraten (Arbeitsrechtler, Gewerkschaft o.Ä.) und weist dann Deinen Arbeitgeber auf die Deiner Meinung nach zutreffende Eingruppierung hin und forderst die entsprechende Bezahlung (auch rückwirkend für 6 Monate) ein. Sollte der Arbeitgeber anderer Meinung sein, hilft ggf. nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der ein Arbeitsgericht die tatsächliche Eingruppierung feststellt.

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