Autor Thema: Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit  (Read 7672 times)

Smöhrchen12

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Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« am: 29.01.2019 12:13 »
Hallo, ich bin seit Dez 2013 als Leitung Kita 70 Kinder eingesetzt S10 Stufe 4 . Der Arbeitgeber erhöhte 2016 die Rechnung der U3 Kinder auf das doppelte also S15 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit begann bei 0. Für 2013 ist mir das klar aber warum 2015? Die Tätigket hat sich ja nicht verändert. Ich bin seit über 5 Jahren Leitung und immernoch in Erfahrungsstufe 4.  Seit 20 Jahren bin ich beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Gibt es eine Möglichkeit vor 2020 in Stufe 5 aufzusteigen?

Spid

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 29.01.2019 12:49 »
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.

D-x

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 29.01.2019 13:48 »
Wurde nicht mal bei Stationsleitungen in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen, deren Eingruppierung auch von Stationsgröße o.Ä. abhängig ist, angemerkt, dass die Stufenlaufzeit nicht bei jedem Rauf und Runter auf Null gesetzt werden darf, da so einige TB nie eine höhere Stufe erreichen werden, wenn die Größe der Station immer wieder um den Schwellenwert schwankt?

Sofern da was dran ist, hielte ich eine Übertragung auch auf diesen Bereich für denkbar, zumal wenn die Höher- (und später Herabgruppierung) ohne Änderung der Tätigkeiten, sondern nur wegen der Kita-Größe erfolgt...?!

Spid

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 29.01.2019 13:52 »
Hier geht es aber nicht um "rauf und runter" - hier handelt es sich um eine Höhergruppierung. Wenn es wieder "runter" geht (und nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind), wird die alte Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe fortgesetzt - siehe §17 Abs. 3 Satz 2 TVÖD.

D-x

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 29.01.2019 14:13 »
Inzwischen habe ich auch verstanden, wie der Threadersteller die Anfrage meint.

Klare Zustimmung, dass bei der ersten derartigen Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erstmal wieder von vorne anfängt. Sofern da aber durch häufige Änderungen der Kinderanzahl ein Hin und Her entsteht, müsste das bei der nächsten Höhergruppierung (nach vorheriger Herabgruppierung) aber nicht wieder bei Null angefangen werden, oder?

Nun, zur Ausgangsfrage: Da dürfte es tariflich keine Möglichkeit geben, vor 2020 in die Stufe 5 zu kommen. In wieweit eine Verkürzung der Stufenlaufzeit vorgenommen werden kann, kann man ja trotzdem mal beim Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung erfragen. Ein Anspruch besteht aber nicht.

Lars73

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 29.01.2019 14:13 »
@Spid
Interessanter Gedanke. Gibt es dazu Rechtsprechung?
Bisher würde ich davon ausgehen, dass § 17 (4) Satz 4 TVöD Anwendung findet. Das als Unterbrechung im Sinne § 17 (3) Satz 2 TVöD zu behandeln hatte ich bisher in der Literatur nicht bewusst wahrgenommen. (Allerdings spielten Herabgruppierungen bei uns keine Rolle.)

Spid

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 29.01.2019 14:28 »
Mir ist keine Rechtsprechung bekannt - angesichts der Eindeutigkeit der Norm hätte es mich aber auch gewundert. Bei einer erneuten Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, in der bereits Stufenlaufzeit abgeleistet worde ist, liegt der Fall aufgrund von §17 Abs. 4 Satz 3 TVÖD anders - bei einer Herabgruppierung gibt es eine solche Regelung nicht. Mithin handelt es sich - sofern nicht mehr als 3 Jahre in der höheren Entgeltgruppe verbracht wurden - um eine unschädliche Unterbrechung der Stufenlaufzeit.

Lars73

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 29.01.2019 15:49 »
Ok, es folgt für dich daraus, dass im Bereich VKA keine Regelung zur Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung getroffen ist. (Im Gegensatz zur Regelung zur Höhergruppierung und im Gegensatz zur Regelung beim Bund.) Die BAG-Rechtsprechung (6 AZR 741/15) zur Rückgruppierung in eine Entgeltgruppe in der keine Erfahrungen vorliegen ist nicht übertragbar.

Gut vertretbar. War mir nicht aufgefallen, weil beim Bund die speziellere Regelung vorgeht und sich deshalb diese Frage nicht stellte. Bei Beck-online auch kein Hinweis. Ist aber ja auch ein eher seltener Fall, dass man in dem Zeitfenster Hoch- und Herabgruppiert wird.

Wie hast Du es gesehen, wenn die Höhergruppierung mit einer Stufenänderung verbunden war oder in den drei Jahren eine andere Stufe erreicht wurde. Also man beim zweiten mal in der Entgeltgruppe in einer anderen Stufe ist. Dann keine Anrechnung der Stufenlaufzeit, weil diese nur für die entsprechende Stufe gilt?

Spid

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Antw:Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 29.01.2019 16:16 »
Das genannte BAG-Urteil hat ja eine gänzlich andere Konstellation, es fehlt ja an erworbener Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe.

Ich sehe keine tarifliche Begrenzung der Stufenlaufzeit auf die jeweilige Stufe der Entgeltgruppe - Stufenlaufzeit wird in der jeweiligen Entgeltgruppe erworben. Alles andere würde auch der vom o.g. BAG-Urteil festgestellten inneren Logik des Stufensystems widersprechen - es geht ja um „Erfahrung“ in der jeweiligen Entgeltgruppe.