Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
Smöhrchen12:
Hallo, ich bin seit Dez 2013 als Leitung Kita 70 Kinder eingesetzt S10 Stufe 4 . Der Arbeitgeber erhöhte 2016 die Rechnung der U3 Kinder auf das doppelte also S15 Stufe 4. Die Stufenlaufzeit begann bei 0. Für 2013 ist mir das klar aber warum 2015? Die Tätigket hat sich ja nicht verändert. Ich bin seit über 5 Jahren Leitung und immernoch in Erfahrungsstufe 4. Seit 20 Jahren bin ich beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Gibt es eine Möglichkeit vor 2020 in Stufe 5 aufzusteigen?
Spid:
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn.
D-x:
Wurde nicht mal bei Stationsleitungen in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen, deren Eingruppierung auch von Stationsgröße o.Ä. abhängig ist, angemerkt, dass die Stufenlaufzeit nicht bei jedem Rauf und Runter auf Null gesetzt werden darf, da so einige TB nie eine höhere Stufe erreichen werden, wenn die Größe der Station immer wieder um den Schwellenwert schwankt?
Sofern da was dran ist, hielte ich eine Übertragung auch auf diesen Bereich für denkbar, zumal wenn die Höher- (und später Herabgruppierung) ohne Änderung der Tätigkeiten, sondern nur wegen der Kita-Größe erfolgt...?!
Spid:
Hier geht es aber nicht um "rauf und runter" - hier handelt es sich um eine Höhergruppierung. Wenn es wieder "runter" geht (und nicht mehr als 3 Jahre vergangen sind), wird die alte Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe fortgesetzt - siehe §17 Abs. 3 Satz 2 TVÖD.
D-x:
Inzwischen habe ich auch verstanden, wie der Threadersteller die Anfrage meint.
Klare Zustimmung, dass bei der ersten derartigen Höhergruppierung die Stufenlaufzeit erstmal wieder von vorne anfängt. Sofern da aber durch häufige Änderungen der Kinderanzahl ein Hin und Her entsteht, müsste das bei der nächsten Höhergruppierung (nach vorheriger Herabgruppierung) aber nicht wieder bei Null angefangen werden, oder?
Nun, zur Ausgangsfrage: Da dürfte es tariflich keine Möglichkeit geben, vor 2020 in die Stufe 5 zu kommen. In wieweit eine Verkürzung der Stufenlaufzeit vorgenommen werden kann, kann man ja trotzdem mal beim Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung erfragen. Ein Anspruch besteht aber nicht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version