Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leitungstätigkeit Stufenlaufzeit
Lars73:
@Spid
Interessanter Gedanke. Gibt es dazu Rechtsprechung?
Bisher würde ich davon ausgehen, dass § 17 (4) Satz 4 TVöD Anwendung findet. Das als Unterbrechung im Sinne § 17 (3) Satz 2 TVöD zu behandeln hatte ich bisher in der Literatur nicht bewusst wahrgenommen. (Allerdings spielten Herabgruppierungen bei uns keine Rolle.)
Spid:
Mir ist keine Rechtsprechung bekannt - angesichts der Eindeutigkeit der Norm hätte es mich aber auch gewundert. Bei einer erneuten Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, in der bereits Stufenlaufzeit abgeleistet worde ist, liegt der Fall aufgrund von §17 Abs. 4 Satz 3 TVÖD anders - bei einer Herabgruppierung gibt es eine solche Regelung nicht. Mithin handelt es sich - sofern nicht mehr als 3 Jahre in der höheren Entgeltgruppe verbracht wurden - um eine unschädliche Unterbrechung der Stufenlaufzeit.
Lars73:
Ok, es folgt für dich daraus, dass im Bereich VKA keine Regelung zur Stufenlaufzeit bei Herabgruppierung getroffen ist. (Im Gegensatz zur Regelung zur Höhergruppierung und im Gegensatz zur Regelung beim Bund.) Die BAG-Rechtsprechung (6 AZR 741/15) zur Rückgruppierung in eine Entgeltgruppe in der keine Erfahrungen vorliegen ist nicht übertragbar.
Gut vertretbar. War mir nicht aufgefallen, weil beim Bund die speziellere Regelung vorgeht und sich deshalb diese Frage nicht stellte. Bei Beck-online auch kein Hinweis. Ist aber ja auch ein eher seltener Fall, dass man in dem Zeitfenster Hoch- und Herabgruppiert wird.
Wie hast Du es gesehen, wenn die Höhergruppierung mit einer Stufenänderung verbunden war oder in den drei Jahren eine andere Stufe erreicht wurde. Also man beim zweiten mal in der Entgeltgruppe in einer anderen Stufe ist. Dann keine Anrechnung der Stufenlaufzeit, weil diese nur für die entsprechende Stufe gilt?
Spid:
Das genannte BAG-Urteil hat ja eine gänzlich andere Konstellation, es fehlt ja an erworbener Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe.
Ich sehe keine tarifliche Begrenzung der Stufenlaufzeit auf die jeweilige Stufe der Entgeltgruppe - Stufenlaufzeit wird in der jeweiligen Entgeltgruppe erworben. Alles andere würde auch der vom o.g. BAG-Urteil festgestellten inneren Logik des Stufensystems widersprechen - es geht ja um „Erfahrung“ in der jeweiligen Entgeltgruppe.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version