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Aufstieg in den h.D. - §§ 24 vs. 35ff BLV

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Organisator:
Danke Snooze!

Sehe ich es richtig, dass das so ein Aufstiegsverfahren als solches gekennzeichnet werden muss und lediglich eine erfolgreiche Bewerbung auf eine Stelle in der höheren Laufbahn nicht für ein Verfahren nach §35ff reicht?

Snooze:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe...
Aber bei den §§ 35 ff BLV handelt es sich um die Normierung der Möglichkeiten eines Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn. Das hat erst einmal nichts mit irgendwelchen Dienstposten oder Dergleichen zu tun. Die Durchführung eines Auswahlverfahrens ist in einer Ausschreibung bekannt zu geben, also als Solches dann auch gekennzeichnet.
Das Verfahren nach § 24 BLV setzt zwingend die verwaltungsexterne Ausschreibung voraus. Explizit gekennzeichnet muss dies jedoch nicht sein, da die Auswahl ja grundsätzlich im Rahmen der Bestenauslese stattzufinden hat.

Casiopeia1981:
Ein Aufstiegsverfahren muss in der Dienststelle als Aufstiegsverfahren ausgeschrieben werden. Außerdem wäre es schlicht nicht zulässig, ein Aufstiegsverfahren in der Ausschreibung nur für Masterabsolventen einzuschränken - also auf die Einführung zu verkürzen. Es handelt sich um eine Ausnahme und keine Regel.

Helßt: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, in der Regel  Statusamt machl A 12 / A 13g, gute Beurteilung, 4 Jahre  nach Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit sowie erfolgreiches mehrtägiges Auswahlverfahren, wird man zum aufstieg zugelassen und studiert an der HS bund oder einer anderen Hochschule oder wird zum Vorbereitungsdienst zugelassen.

Hat man den  mit dem Masterstudium verbundenen Abschluss schon, kann eine Verkürzung erfolgen.

Die formellen Anforderungen an den Aufstieg sind höher als nach § 24 BLV. Im Übrigen dauert beides in etwa gleichlang: etwa 3 Jahre.

Casiopeia1981:
Darf ich mal fragen, ob du in einer normalen Bundesbehörde aktiv bist oder in der bundesmittelbaren Verwaltung?

Organisator:
Die betroffene Person arbeitet in einer normalen Bundesbehörde.

Sie hat hat ein externes Master-Studium absolviert.
Sie hat sich erfolgreich auf eine Stelle des h.D. beworben und Tätigkeiten des h.D. übernommen

Jetzt stellt sie sich die Frage, ob auch die Voraussetzungen des 35ff - Verfahrens, insbesondere die Voraussetzungen des Auswahlverfahrens nach § 36, erfüllt sein könnten.

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