Autor Thema: Berücksichtigung Eingruppierung  (Read 5047 times)

anikasue

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Berücksichtigung Eingruppierung
« am: 01.02.2019 22:03 »
Hallo,

ich hätte mal eine Frage bzgl. der Eingruppierung. Werden Vertretungstätigkeiten, beim gleichen Arbeitgeber aber ohne Vertrag (ging auf Übungsleiterpauschale), für die Eingruppierung auch berücksichtigt oder nur Arbeitsverhältnisse mit Vertrag?


LG anikasue

Spid

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Antw:Berücksichtigung Eingruppierung
« Antwort #1 am: 01.02.2019 22:12 »
Eine nach §3 Nr. 26 EStG privilegierte Tätigkeit setzt voraus, daß sich diese nebenberufliche Tätigkeit von der hauptberuflichen Tätigkeit deutlich abgrenzt. Mithin wäre ohnehin nicht von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis (und somit einer Eingruppierung für die Gesamttätigkeit) auszugehen.