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Höhergruppierung EG8/EG9

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Lucent:
Guten Morgen.
Ich habe eine Frage zum o.g. Thema.

Folgender Sachverhalt:
Einstellung zum 01.06.2018 in EG8 (Arbeitsvertrag), Stellenbewertung zu diesem Zeitpunkt auch EG8.
Neue Stellenbewertung zum 01.01.2019 ergab EG9a.
Laut Personalabteilung ist keine Höhergruppierung möglich auf Grund fehlender Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. AL1. Es soll ein Antrag auf Teilnahme am AL1 und Zahlung einer Zulage für den Zeitraum bis zur Absolvierung des AL1 gestellt werden. Er wird sich auf die Ausbildungs- und Prüfungspflicht berufen, nämlich Vorbemerkung 7 Anlage 1 EGO (VKA). Laut S1. §2 ist eine Erste Prüfung für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a abzulegen.

Frage:
Ist eine Höhergruppierung nach E9a ohne Verwaltungsausbildung bzw AL1 zulässig/möglich?

wedo:
Um welches Bundesland handelt es sich den?

Gruß Wedo

Lucent:
Niedersachsen

wedo:
Schau dir mal bisschen weiter unten im Forum "[BW] Nach welcher Maßgabe wir eingruppiert? " das steht schon einiges das dir weiterhelfen kann.

Gruß WeDo

Lucent:
Werde ich. Danke für den Hinweis.

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