Solange das BAG seine Rechtsprechung dazu nicht ändert - was zwar aus meiner Sicht angebracht wäre, weil sich seit der maßgeblichen Entscheidung strukturelle Änderungen in den Eingruppierungsnormen ergeben haben, die die bisherige Rechtsprechung unhaltbar erscheinen lassen, bislang aber in Ermangelung einer entsprechenden Klage nicht geschehen ist - wird sich der AG auf diese berufen und in der tariflichen Norm nicht eine beliebige, sondern eine passende Berufsausbildung vereinbart sehen.