Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung EG8/EG9
Gemeindefuzzi:
Bei solchen Aussagen (der Personalabteilung) frage ich mich dann immer, wie denn überhaupt eine Eingruppierung nach E8 zustande kommen konnte?
Denn schließlich unterscheiden sich die Gruppierungen von E6 bis E9a ja nur durch den Anteil an selbstständigen Leistungen...
20% E7, 33% E8 und ab 50% E9a.
Lars73:
Ist es ein Dauervertrag? (Von Beginn an?)
MrRossi:
Gelöscht , war quatsch...
Lucent:
--- Zitat von: Gemeindefuzzi am 30.01.2019 09:52 ---...schließlich unterscheiden sich die Gruppierungen von E6 bis E9a ja nur durch den Anteil an selbstständigen Leistungen...
20% E7, 33% E8 und ab 50% E9a.
--- End quote ---
Anteil selbstständiger Tätigkeiten laut APB =>50%
--- Zitat von: Lars73 am 30.01.2019 10:02 ---Ist es ein Dauervertrag? (Von Beginn an?)
--- End quote ---
Unbefristet von Anfang an
MrRossi:
Wie ist jemand eingruppiert wenn er die Prüfung wiederholt nicht besteht?
Der Passus "eine EG niedriger" gibt es ja nicht (mehr?)
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