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[NW] Nebentätigkeit als Beamter

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Mask:

--- Zitat von: derBernd am 30.01.2019 13:49 ---

--- Zitat von: Mask am 30.01.2019 13:35 ---Warum soll die Arbeitszeit der Nebentätigkeit nicht mit unter dem Begriff der Arbeitszeit zu subsumieren sein ?

--- End quote ---

Das stelle ich nicht in Frage, aber von Nebentätigkeit ist weder im LBG noch in der AZVO NRW die Rede.

Somit kann das nicht alleine die Grundlage für die 48 Stunden Begrenzung sein. (persönliche Meinung)

--- End quote ---

Naja Arbeitszeit in der Nebentätigkeit ist = Arbeitszeit
Arbeitszeit in der Haupttätigkeit ist = Arbeitszeit

Arbeitszeit darf pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten also Haupttätigkeit + Nebentätigkeit = nicht mehr als 48 Stunden.

FGL:

--- Zitat von: derBernd am 30.01.2019 13:49 ---
--- Zitat von: FGL am 30.01.2019 13:34 ---Das BBG findet hier übrigens keine Anwendung, da du offensichtlich kein Bundesbeamter bist.

--- End quote ---

Das wiederum verwundert mich, da mein Dienstherr auf die 1/5 Regelung im Intranet verweist.
--- End quote ---
Sie steht ja auch in eurem LBG: § 49 Abs. 2 Satz 2 LBG NW.

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