Hallo,
ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Eine Angestellte im Bereich der Justiz hat gebeten, wieder Aufgaben der Entgeltgruppe 6, Fallgruppe 4, Teil II, Abschnitt 12, 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L zugewiesen zu bekommen. Vom 01.09.2011 bis jetzt waren ihr Aufgaben der Entgeltgruppe 8 übertragen. Vorher gehörte sie der Entgeltgruppe 6 an, dies aber aufgrund der unveränderten Tätigkeiten als übergeleitete Angestellte aus dem BAT mit einer Vergütungsgruppenzulage.
Meine Frage ist nun, ob die monatliche Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 5 v.H. der An-fangsgrundvergütung (§ 27 Abschn. A Abs. 1) gem. der Fußnote zur Vergütungsgruppe VI b Fallgr. 1a des Abschnitt T, Unterabschnitt I des Teils II des bis zum 31.10.2006 gültigen BAT - die mit Ablauf des 31.08.2011 widerrufen wurde - wieder aufzunehmen ist
oder
ob diese aufgrund der nunmehr erforderlichen Umgruppierung nach dem TV-L weiterhin weggefallen ist.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte und ggfls. auch Fundstellen oä. angeben könnte.
Viele Grüße