Ich kenne die Anwendungs von §19 nur im Zusammenhang mit den Abrissarbeiten in den stillgelegten Atomkraftwerken, und dann auch nur Zeitweise.
Ich weiss auch dass im Straßenbau teilw. diese Zuschläge gezahlt werden. Hier sind die jeweiligen Dienststellen verantwortlich die Gewährung zu veranlassen und dann an das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) weiterzuleiten.
Im Zweifelsfall den Personalrat fragen, der kann dann bei Unwissen an die Bezirks- oder Hauptpersonalräte weiterleiten. Dennoch würde ich den Antrag formlos sofort stellen und rückwirkend geltend machen.
Leider bin ich damit nicht näher Vertraut...