Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwei kleine Fragen ;)
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acer:
Hallo,
ich habe zwei kleine Fragen an euch, vielleicht könnt ihr mir helfen ;)
1. Ich möchte einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich neue Tätigkeiten hinzubekommen habe, die bisher nicht in meiner Stellenbeschreibung stehen. Gilt der Antrag nur für die Zukunft oder auch für die Vergangenheit? Also gilt auch diese Ausschlussfrist von 6 Monten oder hab ich Pech gehabt?
2. Bzgl. Überstunden. Müssen die vom Personalrat genehmigt werden oder kann der Arbeitgeber diese ohne den Personalrat anordnen?
Falle unter den normalen TVöD
Vielen Dank für eure Hilfe ;)
Spid:
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Art und Umfang der Beteiligung des PR hängt vom jeweiligen PersVG ab.
MoinMoin:
zu 1.) Wie /von Wem wurden dir diese Tätigkeiten übertragen.
Wenn sich tatsächliche deine auszuübenden Tätigkeiten dahingehend geändert haben, dass du in einer EG bist, dein AG dies jedoch noch nicht erkannt hat, dann forderst du das dir zustehenden Entgelt schrifltlich vom AG, mit Fristsetzung. Dieses Entgelt muss der AG nur 6 Monate rückwirkend ab Forderung zahlen .
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