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[Allg] Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Anonym:
Hallo, ich hatte auf dem direkten Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad einen Unfall. Mir geht es bis auf blaue Flecken gut aber ich habe ein paar Schäden am Fahrrad und Kleidung festgestellt. Ist dies ein Fall nach § 80 Landesbeamtengesetz (LBG) in dem der Dienstherr Sachschadensersatz leistet?
Finanzer:
Ich gehe davon aus Sie meinen § 80 des Landesbeamtengesetzes Baden-Würtemberg?
Dieses bezieht sich ausschließlich auf Schäden, welche während der Ausübung des Dienstes (Abs.1) und ergänzend, für Schäden die während einer Dienstreise auftreten (Abs.2).
Da der Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte reines Privatvergnügen ist, ist Ihr Unfall kein Fall des § 80 LGB.
Schade wegen den Schäden, die Hauptsache ist aber wie immer die körperliche Unversehrtheit :-)
Kat:
Dieses reine Privatvergnügen ist aber als Arbeitsweg versichert. Also wohl doch kein reines Privatvergnügen.
was_guckst_du:
...aber nicht (selbstverschuldete) für Sachschäden...die kommen in die Steuererklärung... 8)
was_guckst_du:
--- Zitat von: was_guckst_du am 04.02.2019 12:30 ---...aber nicht für (selbstverschuldete) Sachschäden...die kommen in die Steuererklärung... 8)
--- End quote ---
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