Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überleitung BAT IVA Fallgruppe 2 nach EGO VKA
frido1234:
Hallo zusammen,
Eine bewertete Stelle nach BAT IVb / mit Aufstieg nach BAT IVa Fallgruppe 2 im Bereich VKA hätte bei Antragstellung nach § 29 TVÖD welche Entgeltgruppe ergeben?
Vielen Dank
Spid:
Ein Antrag nach §29 TVÖD hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung.
Lars73:
--- Zitat von: frido1234 am 02.02.2019 15:32 ---Eine bewertete Stelle nach BAT IVb / mit Aufstieg nach BAT IVa Fallgruppe 2 im Bereich VKA hätte bei Antragstellung nach § 29 TVÖD welche Entgeltgruppe ergeben?
--- End quote ---
Welcher Abschnitt im BAT war es?
frido1234:
Es war der Abschnitt IV (Angestellte in der DV-.Systemtechnik)
Lars73:
Da sich die Struktur der Entgeltordnung deutlich von der früheren Regelung nach BAT unterscheidet ist eine Neubewertung der Tätigkeit nötig. Aus der früheren Ringruppierung kann man hier nicht auf die zukünftige schließen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version