Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Befreiung Ausbildungs- und Prüfungspflicht Nr.7 Absatz 5 a Entgeltordnung
Spid:
Unter der Prämisse, daß keine Zeiten, in denen die Arbeitspflicht ruhte, vorlagen oder zukünftig vorliegen werden, dürfte das zutreffend sein.
enjoylife85:
Danke Spid und einen schönen Abend.
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