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Befreiung Ausbildungs- und Prüfungspflicht Nr.7 Absatz 5 a Entgeltordnung

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Spid:
Unter der Prämisse, daß keine Zeiten, in denen die Arbeitspflicht ruhte, vorlagen oder zukünftig vorliegen werden, dürfte das zutreffend sein.

enjoylife85:
Danke Spid und einen schönen Abend.

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