Autor Thema: Stufen tvöd sue  (Read 5043 times)

Milli

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Stufen tvöd sue
« am: 03.02.2019 21:46 »
Hallo zusammen, ich bin seit 2005 beim gleichen Arbeitgeber tätig( kirchlicher Jugendhilfeträger der analog nach TVÖD bezahlt) und wurde zunächst nach BAT bezahlt und dann zum Tvöd Sue übergeleitet. Ich bin die einzige Erzieherin in unserem Team. Meine Kollegen sind Sozialpädagogen (eingruppiert in S12), wir verrichten jedoch die gleichen Tätigkeiten. Bei der Überleitung wurde ich in Gr.8 und anschließend 8b eingruppiert (vorher BAT 5c). Im Jahr 2010 war ich für ein Jahr in Elternzeit. Seit April 2011 arbeite ich in Teilzeit. Mein Arbeitgeber hat mich bis 2017 in Stufe 3 eingruppiert und erst im Sommer 2017 in Stufe 4. Ist das richtig oder hätte ich eher einen Anspruch auf Stufe 4 gehabt und könnte ich nun fordern in Stufe 5 aufzusteigen?

Spid

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Antw:Stufen tvöd sue
« Antwort #1 am: 04.02.2019 05:15 »
Zur sachgerechten Bewertung des Sachverhalts bedarf es der Angabe, von wann bis wann nach welcher Stufe welcher Entgelt-/Vergütungsgruppe bezahlt worden bist. Dies läßt sich üblicherweise den Gehaltsabrechnungen entnehmen. Zudem bedarf es einer konkreteren Darstellung, welche Modalitäten zur Anwendung des Tarifvertrags konkret vereinbart wurden.

Milli

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Antw:Stufen tvöd sue
« Antwort #2 am: 04.02.2019 20:53 »
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe heute laaaange recherchiert und meine Gehaltsabrechnungen seit 2005 durchforstet, mit den jeweiligen Tabellen gegengerechnet und bin dadurch auf des Rätsels Lösung gekommen.😉

wedo

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Antw:Stufen tvöd sue
« Antwort #3 am: 11.02.2019 09:28 »
Hallo zusammen, ich bin seit 2005 beim gleichen Arbeitgeber tätig( kirchlicher Jugendhilfeträger der analog nach TVÖD bezahlt) und wurde zunächst nach BAT bezahlt und dann zum Tvöd Sue übergeleitet. Ich bin die einzige Erzieherin in unserem Team. Meine Kollegen sind Sozialpädagogen (eingruppiert in S12), wir verrichten jedoch die gleichen Tätigkeiten. Bei der Überleitung wurde ich in Gr.8 und anschließend 8b eingruppiert (vorher BAT 5c). Im Jahr 2010 war ich für ein Jahr in Elternzeit. Seit April 2011 arbeite ich in Teilzeit. Mein Arbeitgeber hat mich bis 2017 in Stufe 3 eingruppiert und erst im Sommer 2017 in Stufe 4. Ist das richtig oder hätte ich eher einen Anspruch auf Stufe 4 gehabt und könnte ich nun fordern in Stufe 5 aufzusteigen?

Da es sich um eine kirchlichen AG handelt ist dies vielleicht das falsche Forum ;)

Grüße

WeDo