Hallo zusammen, ich bin seit 2005 beim gleichen Arbeitgeber tätig( kirchlicher Jugendhilfeträger der analog nach TVÖD bezahlt) und wurde zunächst nach BAT bezahlt und dann zum Tvöd Sue übergeleitet. Ich bin die einzige Erzieherin in unserem Team. Meine Kollegen sind Sozialpädagogen (eingruppiert in S12), wir verrichten jedoch die gleichen Tätigkeiten. Bei der Überleitung wurde ich in Gr.8 und anschließend 8b eingruppiert (vorher BAT 5c). Im Jahr 2010 war ich für ein Jahr in Elternzeit. Seit April 2011 arbeite ich in Teilzeit. Mein Arbeitgeber hat mich bis 2017 in Stufe 3 eingruppiert und erst im Sommer 2017 in Stufe 4. Ist das richtig oder hätte ich eher einen Anspruch auf Stufe 4 gehabt und könnte ich nun fordern in Stufe 5 aufzusteigen?