Hallo zusammen,
was ich mich schon die ganze Zeit frage ist folgendes:
Bei der alten Regelung zur Erfahrungsstufe wurde ja festgestellt, dass diese "Altersdiskriminierend" ist.
In NRW gibt es folgende Regelung zur Arbeitszeit:
"§ 2 (Fn 6)
Regelmäßige Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich 41 Stunden. Sie verringert sich mit Ablauf des Tages der Vollendung des 55. Lebensjahres auf 40 Stunden und des 60. Lebensjahres auf 39 Stunden."
Ist diese denn dann nicht auch eine Altersdiskriminierung für die Jüngeren Beamten oder vor?
Vielleicht hat ja jemand Interesse mich aufzuklären