Autor Thema: Übergang von Tarifbeschäftigten zum Beamten (Gehalt/Sold)  (Read 8546 times)

Tetraonkel

  • Gast
Guten Abend,
ich habe folgende Frage:

Wenn ich bspw. als Tarifbeschäftigter zum 1. April 19 zum Beamten ernannt werde, bekomme ich am 31. März mein Gehalt für den Monat März 19. Bedeutet die Ernennung am 1. April 19, dass ich dann den Sold für April bereits kurz da auch erhalte und nicht mehr zum 31. erhalte?

Dank

Lars73

  • Gast
Ja, in dem Monat der Verbeamtung bekommt man die Bezahlung als Tarifbeschäftigter und die Besoldung als Beamter kurz hintereinander. (Wenn denn alles mit der Information der zuständigen Stellen klappt.)

Houana

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Ja, und das ist das einzige Mal wo man was davon hat, sein Geld im Voraus zu bekommen.

ds78

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Als Empfehlung, da ich dieses Thema gerade durch habe:

Immer beim BVA nachhaken, da TB und Beamte von verschiedenen Referaten betreut werden und dort die Kommunikation auch haken kann. Da für die Festsetzung der Besoldung auch Stichtage gelten (17. eines Monats), kann es im Gegenteil dazu kommen, dass man keinen Sold erhält.

Ich wurde Ende 2018 verbeamtet, bekam Ende Januar noch Entgelt (Stichtag für Januar Besoldung war 17.12.) und habe für Februar einen Abschlag auf die Besoldung erhalten - allerdings vermutlich nur, weil ich proaktiv hinterher telefoniert habe.

Grundsätzlich erhälst du aber wie oben beschrieben 2 Gehaltseingänge am gleichen Tag.

bennigroth

  • Gast
Hallo,
ich möchte die Grundfrage noch um folgende Fragen ergänzen:
- Wenn ich zum Zeitpunkt der Verbeamtung Erfahrungsstufe 2 erhalten habe, bekomme ich die als Beamter auch weiterhin?
- Wie sieht es aus wenn man als TB kurz vor der Erfahrungsstufe 3 steht. Wird die Zeit 1:1 angerechnet.
- Last but not least: Werden Wehrdienstzeiten (SaZ 4; Mannschaften) angerechnet?

Werde voraussichtlich zum 1.4. ebenfalls verbeamtet (mD).

yamato

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Die als Angestellter erreichte Erfahrungsstufe spielt keine Rolle, aber
die zur Erlangung dieser Stufe gearbeiteten Jahre werden bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe des Beamten voll berücksichtigt. Auch die bereits "angefangenen" Jahre zur nächsten Erfahrungsstufe.
Zeiten als Zeitsoldat werden voll berücksichtigt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html