Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt

(1/2) > >>

Tetraonkel:
Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Casiopeia1981:
Es handelt sich hier um einen gebündelten Dienstposten. Wahrscheinlich oberste Bundesbehörde. Generell gilt bei gebündelten Dienstposten, dass die Beförderung nach einer Bestenauslese im Rahmen freier Planstellen erfolgt.

Eine Verbeamtung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt setzt einerseits einen entsprechenden Lebenslauf voraus, andererseits müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unterstellt, dass die dienstrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, sehe ich das Problem, dass entsprechende Wertigkeiten (A 14 oder A 15) vorhanden sein müssen. Zudem könnte man in einem solchen Fall wahrscheinlich noch in eine Bestenauslese, also Konkurrenzsituation, miteinbezogen werden. Das wäre schwierig, weil ja keine Beurteilung möglich ist.

Sollte es sich um eine oberste Bundesbehörde handeln, sollte zumindest das haushaltsrechtlichen Problem gelöst sein. Der Bund hat m. E. ausreichend Planstellen in den Wertigkeiten.

Es ist schlussendlich eine Frage der internen Hauspolitik und des eigenen Werdegangs.

Ich würde das Thema ansprechen. Ich glaube aber, dass du nicht allzulange warten musst.

Tetraonkel:
Vielen Dank für die schnelle und umfassende Erläuterung.
Deine Annahme hinsichtlich der Bundesbehörde ist richtig.

Wenn Hauspolitik und Werdegang eine Rolle spielen, wo ist dann der objektive Maßstab zur Feststellung des Eingangsamtes?

Lars73:
Zum einen wird es eine Rolle spiele wie lange du bereits eine Tätigkeit die dem höheren Dienst vergleichbar ist wahrgenommen hast. Daneben braucht es dann meist noch eine Beurteilung. Deshalb ist es bei Wechsel von Behörde A nach B nicht so einfach. Ist A auch Bund und/oder werden dort Tarifbeschäftigte wie Beamte beurteilt?

Ob eine Chance auf A14 besteht muss man aushandeln. Meist war es eher für Beamte die Bereits A14 odr A15 gedacht. Aber es lohnt ja darüber zu verhandeln.

Tetraonkel:
Auch dir Lars, vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich werde meinen Angestelltenverhältnis kündigen (keine Abordnung). Demnach bedarf es keiner Beurteilung. Gleichwohl wird mein Werdegang entscheidend sein, obwohl sich der Bewertungsmaßstab noch nicht erschließt.

In Anbetracht der Personalgewinnungsbedarfe des Bundes im Bereich IT wird man hier sicherlich zu einer adäquaten Lösung kommen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version