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Verbeamtung hD - höheres Amt als Eingangsamt

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Lars73:
Bei uns erfolgt eine Verbeamtung im Beförderungsamt nur mit einer Beurteilung die besser als die Vergleichsgruppe A13 zu A14 ist.

Tetraonkel:
Vielen Dank für die Beiträge. 
Falls jmd. bzgl. meiner Anfrage Erfahrungswerte hat, würde ich mich freuen.

Anonym:

--- Zitat von: Tetraonkel am 04.02.2019 21:20 ---Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

--- End quote ---

Darf ich fragen in welcher "Branche" du bist? Verbeamtungen bekommt man bei uns eigentlich nur mit einem Referendariat. Was dann die persönliche Voraussetzung für einen Umstieg von E auf A wäre.

Lars73:
@Anonym
Beim Bund ist ein Referendariat da nicht nötig. Es reicht ein wenig Berufserfahrung in Tätigkeiten die den höheren Dienst entsprechen.

ds78:

--- Zitat von: Anonym am 11.02.2019 09:02 ---
--- Zitat von: Tetraonkel am 04.02.2019 21:20 ---Guten Abend,

derzeit bin ich als Referent (Masterstudium, Tarifbeschäftigter) im öffentlichen Dienst angestellt (Behörde A). Im Rahmen eines Auswahlverfahrens konnte ich mich gegen mehrere Bewerber bei Behörde B durchsetzen. Die offizielle Zusage von  B soll ich die Tage erhalten.

Es ist geplant, mich auch direkt zu verbeamten (A13). In der Stellenausschreibung war folgendes vermerkt: Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einstellung in ein höheres Amt (bis max. BesGr. A 15 BBesO) als das Eingangsamt (BesGr. A 13 BBesO) möglich.


Welche sachlichen Vorraussetzungen müssten erfüllt werden, um in ein höheres Amt wie z. B. A14 und wo ist dies ggf. hinterlegt. Das dies auch so umgesetzt wird, ist mir aus meinem Kollegium bekannt.

Vielen Dank für die Hilfe.

--- End quote ---

Darf ich fragen in welcher "Branche" du bist? Verbeamtungen bekommt man bei uns eigentlich nur mit einem Referendariat. Was dann die persönliche Voraussetzung für einen Umstieg von E auf A wäre.

--- End quote ---

Vom Namen des Threaderstellers (s. Tetra) ausgehend, kommen da, zumindest für die derzeitige Bundesbehörde, nicht sehr viele Behörden in Frage.

In dieser Behörde wird im Übrigen auch weitgehend verbeamtet, sowohl mD, gD als auch hD. Allerdings ist dies ja offensichtlich nicht die zukünftige Behörde.

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