Autor Thema: Kündigungsfristen --> Gehört die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit dazu?  (Read 4620 times)

Marie

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit 2010 beim Land NRW.
Dazu gehört auch die Zeit meiner Ausbildung (2010-2013). Ich bin seit dem Abschluss unbefristet beim gleichen Arbeitgeber geblieben.

Die Kündigungsfristen sind für mich nicht eindeutig, da im Internet verschiedene Dinge zu lesen sind.

a) Habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende, da ich seit über 8 Jahren beim gleichen Arbeitgeber angestellt bin und die Ausbildungszeit somit dazu gerechnet wird?

b) Oder habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende, da ich seit mindestens 5 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis stehe und die Ausbildungszeit wird nicht hinzugerechnet?

Vielen Dank im Voraus!


Spid

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Ausbildungszeit zählt nicht zur Beschäftigungszeit i.S.d. §34 Abs. 3 TV-L.

Marie

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Nach der Rechtssprechung des BAG wurde doch festgestellt, dass auch die Zeit als Azubi im Betrieb zur Beschäftigungszeit dazu zählt (Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 AZR  456/09).

Oder stimmt das nicht?

Lars73

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Die Entscheidung berührt einen anderen Sachverhalt. Für die Regelung im TV-L gehört die Ausbildungszeit nicht zur Beschäftigungszeit.