Hallo Leute,
welche Bedingungen müssen vorliegen um eine Probezeit für Beamte zu verlängern?
Gemäß § 28 (2) BLV :"[...] wenn sie nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung [...]"
Gibt es noch andere Verzeichnisse, in denen konkrete Dinge beschrieben sind?
Ist die Begründung einer fehlenden Dienstpostenausbildung ausreichend? Dazu sei gesagt, dass ich es nicht zu verschulden habe, dass ich den entsprechenden Lehrgang noch nicht habe.
Über ein paar Gedankengänge von euch wäre ich sehr dankbar.
MfG ReKo