Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Probezeit Beamte
Gerda Schwäbel:
In § 22 Abs. 4 BBG ist abschließend aufgeführt, wann eine Beförderung (die haushaltsrechtlich möglich wäre) beamtenrechtlich unzulässig ist. Daraus ergibt sich ganz klar, dass der Status "Beamter auf Probe" kein genereller Ausschlusstatbestand ist, sondern nur in den ersten 12 Monaten.
Zwischen Schreiben und Absenden lag mal wieder viel Zeit, daher habe ich Ihre Ergänzung nicht rechtzeitig gesehen.
ReKo1808:
Dennoch vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Wenigstens haben wir die Gleiche Quelle gefunden ;-)
Falls noch jemand etwas konstruktives beizutragen hat, wäre ich dankbar!
LG ReKo
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