Autor Thema: [NW] Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?  (Read 11612 times)

Oli3392

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Guten Morgen zusammen,

ich bin seit 06.2018 Beamter auf Lebenszeit einer Kommune in NRW.
Nun wechsel ich zum 01.04. zu einer anderen Kommune in NRW.

Wie verhält es sich nun mit meinem Urlaub? Kann ich den Rest einfach mitnehmen? Oder bekomme ich in der neuen Kommune anteilig Urlaubstage? Sollte ich jetzt meine Urlaubstage für die alte Kommune nehmen? Könnten die verfallen? Bin da leider total unwissend... Google konnte mir auch nicht helfen.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen? Wäre super.

Liebe Grüße
Oli
« Last Edit: 07.02.2019 02:48 von Admin2 »

Gerda Schwäbel

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Antw:Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?
« Antwort #1 am: 06.02.2019 11:00 »
Falls Sie versetzt werden, wird Ihr beim aktuellen Dienstherrn bestehendes Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Der Wechsel hat dann keine Auswirkung auf den bestehenden Urlaubsanspruch.
Anders wäre es bei einer Raubernennung, dann interessiert den neuen Dienstherr das alte Dienstverhältnis i. d. R. nicht.

Anonym

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Antw:Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?
« Antwort #2 am: 06.02.2019 11:16 »

Anders wäre es bei einer Raubernennung, dann interessiert den neuen Dienstherr das alte Dienstverhältnis i. d. R. nicht.


Was ist denn eine Raubernennung?

Landsknecht

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Antw:Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?
« Antwort #3 am: 06.02.2019 11:58 »
Ernennung eines Beamten ohne Zustimmung/Kenntnis des "alten" Dienstherren, das alte Beamtenverhältnis endet dann automatisch.

Feidl

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Antw:[NW] Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?
« Antwort #4 am: 08.02.2019 11:41 »
Wusste auch nicht, wie das mit dem Urlaub ist und hab es bei meiner Versetzung so geplant, dass genau Urlaub für das angefange jahr beim alten Dienstherrn und neue Urlaubsanspruch beim neuen gepasst hat.
Dann beim neuen kam irgendwann ein Schreiben vom alten, wo alles drin stand, wie viel Urlaub ich bei dem in dem Jahr genommen hatte und auch, ob schon AZV-Tag. Das gab ich dann der Personalstelle und der Urlaubsanspruch wurde korrekt nachgetragen.