Autor Thema: [BW] Beihilfe altes Recht / neues Recht  (Read 3038 times)

geos

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[BW] Beihilfe altes Recht / neues Recht
« am: 07.02.2019 13:54 »
Hallo zusammen!

Folgender Fall:
A hat zusammen mit B studiert.
A hat das Referendariat (verbeamtet!) für den Schuldienst begonnen und war im Jahr 2012 fertig. Es folgte ein Jahr als Angestellter Lehrer. Im Jahr 2013 wurde A erneut verbeamtet.
B hat im Studium etwas länger gebraucht und war erst im Jahr 2013 mit dem Referendariat fertig. Auch hier folgte ein Jahr als Angestellter Lehrer und im Jahr 2014 die erneute Verbeamtung.

Heute haben beide zwei Kinder.
B war zum Stichtag der Beihilfeänderung (31.12.2012) verbeamtet, danach angestellt, später wieder verbeamtet. Doch weil am Stichtag der Beamtenstatus bestand erhält B nun altes Beihilferecht (bei zwei Kindern 70% eigene Beihilfe).
A dagegen war zwar vor und nach dem Stichtag verbeamtet, jedoch nicht am Stichtag selbst. Dadurch erhält B das neue Beihilferecht und damit nur 50% Beihilfe für den Rest seines Lebens.

Ist das wirkich korrekt???

Unabhängig davon, dass die Änderung des Beihilferechts eine riesige Sauerei war, wird durch die oben dargestellte Situation die Stichtagsregelung ad absurdum geführt.

Was meint ihr dazu?

Kingrakadabra

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Antw:[BW] Beihilfe altes Recht / neues Recht
« Antwort #1 am: 08.02.2019 07:59 »
Ich denke ja, da ja auf den Stichtag 31.12.2012 abgestellt wird.
Für A bestand am Stichtag keine Beihilfeberechtigung.