[NW] Mitnahme Urlaub bei Dienstherrenwechsel?

Begonnen von Oli3392, 06.02.2019 10:31

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Oli3392

Guten Morgen zusammen,

ich bin seit 06.2018 Beamter auf Lebenszeit einer Kommune in NRW.
Nun wechsel ich zum 01.04. zu einer anderen Kommune in NRW.

Wie verhält es sich nun mit meinem Urlaub? Kann ich den Rest einfach mitnehmen? Oder bekomme ich in der neuen Kommune anteilig Urlaubstage? Sollte ich jetzt meine Urlaubstage für die alte Kommune nehmen? Könnten die verfallen? Bin da leider total unwissend... Google konnte mir auch nicht helfen.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen? Wäre super.

Liebe Grüße
Oli

Gerda Schwäbel

Falls Sie versetzt werden, wird Ihr beim aktuellen Dienstherrn bestehendes Beamtenverhältnis beim neuen Dienstherrn fortgesetzt. Der Wechsel hat dann keine Auswirkung auf den bestehenden Urlaubsanspruch.
Anders wäre es bei einer Raubernennung, dann interessiert den neuen Dienstherr das alte Dienstverhältnis i. d. R. nicht.

Anonym

Zitat von: Gerda Schwäbel in 06.02.2019 11:00

Anders wäre es bei einer Raubernennung, dann interessiert den neuen Dienstherr das alte Dienstverhältnis i. d. R. nicht.


Was ist denn eine Raubernennung?

Landsknecht

Ernennung eines Beamten ohne Zustimmung/Kenntnis des "alten" Dienstherren, das alte Beamtenverhältnis endet dann automatisch.

Feidl

Wusste auch nicht, wie das mit dem Urlaub ist und hab es bei meiner Versetzung so geplant, dass genau Urlaub für das angefange jahr beim alten Dienstherrn und neue Urlaubsanspruch beim neuen gepasst hat.
Dann beim neuen kam irgendwann ein Schreiben vom alten, wo alles drin stand, wie viel Urlaub ich bei dem in dem Jahr genommen hatte und auch, ob schon AZV-Tag. Das gab ich dann der Personalstelle und der Urlaubsanspruch wurde korrekt nachgetragen.