Autor Thema: Stufenlaufzeit / Eingruppiert oder nicht?  (Read 3890 times)

Sixth

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Stufenlaufzeit / Eingruppiert oder nicht?
« am: 06.02.2019 12:53 »
Hallo, ich habe folgendes Anliegen.

Zum 01.01.2016 habe ich meinen Arbeitsplatz bei meinem derzeitigen Arbeitgeber (Kommune) begonnen. Vorher war ich bereits im öffentlichen Dienst bei einer anderen Kommune tätig, wollte aber aufgrund Unzufriedenheit meinerseits wechseln und habe auch finanzielle Verluste in Kauf genommen. Während man mir beim alten Arbeitgeber mein Studium "anrechnete" und den Besuch des Angestelltenlehrganges 2 nicht als notwendig erachtete, sah das mein neuer Arbeitgeber anders. zum 01.01.16 begann ich somit eine Tätigkeit in der E9 Stufe 3 mit der Verpflichtung zum Besuch und erfolgreichen Abschluss des Angestelltenlehrganges 2. Diesen konnte ich allerdings (aufgrund voller Kurse) erst ab 2017 besuchen und beende diesen somit erst im Sommer 2019. Daher bekam ich für den Zeitraum bis 31.12.17 einen befristeten Arbeitsvertrag, der sich dann ab 01.01.18 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in der E5 mit Auszahlung des Differenzbetrages in die E9 (mittlerweile E9b) änderte. So weit der Plan.
Allerdings begann ich im September 2017 eine neue Tätigkeit auf einer befristeten Stelle die nach 9c bewertet wurde. Nach einigen Wochen merkte ich leider, dass diese Stelle nicht dem entsprach was ich machen wollte und wechselte innerhalb der hier üblichen Probezeit zum Januar 2018 zurück auf meine alte Stelle deren Stelleninhaber ich noch immer war.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Grundsätzlich ging ich davon aus, das ich daher zum 01.01.2019 in die Stufe 4 aufsteige. Mein Arbeitgeber vertritt allerdings die Auffassung, dass ich mit Arbeitsplatzwechsel in die Stufe 9c höhergruppiert und dann bei der Rückkehr wieder in die Stufe 9b herabgruppiert wurde, daher also zum 01.01.18 die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich somit erst 2021 in die Stufe 4 aufsteigen kann. Grundsätzlich war ich allerdings der Meinung, das ich gar nicht auf meinem derzeitigen Arbeitsplatz (und auch auf dem Arbeitsplatz den ich kurzfristig ausgeführt habe) eingruppiert werden konnte, da ich die Voraussetzungen (sprich A2) bisher nicht erfülle und dies sich ja auch auf meiner Entgeltabrechnung (E5 Stufe 3 mit Zulage in Höhe des Differenzbetrages in E9b Stufe 3) bemerkbar macht. Welche Meinung vertreten die Fachleute von euch hierzu?

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit / Eingruppiert oder nicht?
« Antwort #1 am: 06.02.2019 14:40 »
Eine befristete Stelle spricht erstmal für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, die keine Eingruppierung auslöst. Sollte die höherwertige Tätigkeit jedoch nicht nur vorübergehend übertragen worden sein, hätte dies regelmäßig zu einer Höhergruppierung in E9c geführt - sofern die Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Sofern die rechtsauffassung des AG zutrifft, daß Du derzeit nicht die Voraussetzung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht erfüllst und diese für Dich räumlich, sächlich und persönlich gilt, mithin auch keine Ausnahmetatbestände vorliegen, fand aber keine Höhergruppierung statt, da die Nichterfüllung der Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E9c entgegensteht.