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[HE] Rückforderung von Teilen der Anwärterbezüge Hessen - Wer hat Fragen

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stefanbecker:
Wer vorzeitig seine Ausbildung auf eigenen Grund und eigenen Antrag hin seine Ausbildung im gehobenen Dienst in Hessen beendet ist zur Rückzahlung von Teilen der Anwärterbezüge verpflichtet..... Es gibt aber Ausnahmen, wann diese Verpflichtung nicht greift.....Infos gerne per PN oder hier im Forum!

Mask:
Gilt das nicht nur für Anwärtersonderbezüge nach §60 HBesG ?

stefanbecker:
Gilt für beides. Anwärtersonderzuschläge werden aber in voller Höhe zurückgefordert. Anwärterbezüge nur zum Teil.

stefanbecker:
Keine Rückforderung von Teilen der Anwärterbezüge bei eigener Kündigung wegen Studium und der Absicht später wieder in den öffentlichen Dienst einzutreten. Bemühungen um Eisntsellung muss in Form von Bewerbungen / Absagen oder Zusagen nachgewiesen werden.

Pavilion95:
Hallo stefanbecker,

ich bin neu im Forum, hoffe jedoch, dass meine Frage hier so ihren richtigen Platz hat.

Ich stehe vor folgendem Problem:

Nach meinem Studium (gD) bei einem hessischen Landkreis, Abschluss in 08/18, bin ich dort sehr unglücklich. Habe mich dann angefangen zu bewerben.. schlussendlich möchte mich eine Bundesbehörde versetzen. Meine Frage: Wenn ich die Versetzung beantrage, kann mein derzeitiger Dienstherr dann die Erstattung von Bezügen und/oder Studiengebühren von mir verlangen? § 116 HBG regelt die Erstattung von Studiengebühren unter den hessischen Dienstherren (oder?). Da das Dienstrecht nicht wirklich meine Stärke darstellt und ich hier nicht sonderlich bewandert bin, würde ich dich gerne um relativ allgemeinen Rat bitten.

Fehlen irgendwelche Informationen diesbezüglich, so sag mir Bescheid und ich werde entsprechende Antworten zur Verfügung stellen.

Vorab schon vielen lieben Dank!

Gruß

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