Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TV-H Kinderzulage, Online-Rechner korrigiert

(1/2) > >>

Admin:
Hallo,

auf vielfachen Wunsch hin haben wir nun den Sonderfall Kinderzulage TV-H im VBL-Abzug im Online-Rechner berücksichtigt.
Die Kinderzulage wird nun gemäß §23a Abs. 5 Satz 3 TV-H (Durchführungshinweise unter 23a.8) vom VBL-pflichtigen Entgelt abgezogen.

Wir bitten unsere nach TV-H beschäftigten Nutzer in Hessen um kritische Prüfung unserer Berechnung!

Beispiel:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2018&g=E_9&s=3&f=4&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2019&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.3

viele Grüße
Admin


Der Kanzler:
In Hessen habt ihr eine Kinderzulage ???

Mask:
Jupp, §23a TV-H , 100 € jeweils für die ersten beiden, ab dem dritten 153.50€.
Nicht die Welt , aber besser als anderswo....

Der Kanzler:
Da sagst du was. Bei uns gibt es nichts !
Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\

TV-Ler:

--- Zitat von: Der Kanzler am 06.02.2019 21:38 ---Naja mal schauen ob das nicht auch noch gekürzt wird  :-\

--- End quote ---
Mit dem Übergang vom BAT zum TV-H hätten in Hessen die Kinderbezogenen Entgeltbestandteile - wie im TV-L und TVöD - entfallen können. Jedoch ist man diesen Weg dort bewusst nicht gegangen.
Daher erscheint es eher unwahrscheinlich, das hier nun Kürzungen anstehen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version